Landgericht Berlin I: Wirtschaftsstrafkammer verhängt langjährige Freiheitsstrafen gegen Beteiligte eines Umsatzsteuerbetrugssystems (PM 4/2026)
Pressemitteilung vom 08.01.2026
Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Wirtschaftsstrafkammer – hat gestern in einem Prozess wegen Umsatzsteuerhinterziehung mit einem Steuerschaden in Höhe von zig Millionen Euro drei Männer im Alter von 49, 53 und 68 Jahren wegen Steuerhinterziehung – zum Teil in mehreren Fällen – zu (Gesamt-)Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sieben Monaten (Angeklagter L.), vier Jahren (Angeklagter K.) sowie vier Jahren und neun Monaten (Angeklagter O.) verurteilt. Von den verhängten Freiheitsstrafen gelten jeweils fünf Monate zur Kompensation für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt.
Nach den Feststellungen der Kammer waren die Angeklagten, der 68-jährige L., der 49-Jährige K. und der 53-jährige O., in den Jahren 2011 bis 2014 in ein Umsatzsteuer-betrugssystem im Bereich des Handels mit Kupferkathoden verstrickt. Zum Hintergrund der hier abgeurteilten Taten führte der Vorsitzende der Kammer in seiner mehrstündigen Urteilsbegründung aus, es habe im Tatzeitraum einen bandenmäßigen Zusammenschluss mehrerer gesondert verfolgter Personen gegeben, von denen viele bereits durch das Landgericht Berlin I wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Zur Begehung von Steuerstraftaten, insbesondere um die Umsatzsteuer zu hinterziehen, die sich bei mehrjährigen Kathodenlieferungen in großen Mengen auf Millionenbeträge belaufe, seien die Kathoden von auf dem Balkan ansässigen Hintermännern insbesondere von Serbien aus oder über das Zolllager im Hafen von Rotterdam zunächst nach Deutschland geliefert worden. Dort sei die Ware dann im Rahmen eines groß angelegten Hinterziehungssystems von in Berlin ansässigen Unternehmen aufgekauft und weiterverkauft worden. Diese Unternehmen seien in ein weitverzweigtes Netz von Unternehmen ohne realen Geschäftsbetrieb eingebunden gewesen, durch welche der vielfache An- und Verkauf der Kathoden mit jeweils gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungen nur fingiert worden sei. Die aus den fingierten Rechnungen und Gutschriften geschuldete Umsatzsteuer sei dann im Ergebnis nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern vielmehr an die serbischen Hintermänner – regelmäßig durch Bargeldübergaben in Berliner Hotels – weitergeleitet worden. Die nicht abgeführten Umsatzsteuerbeträge seien mithin zur Auszahlung eines „Gewinnanteils“ an die jeweiligen Hintermänner genutzt worden. Der Vorsitzende sprach von „mafiösen Strukturen“.
Die Kathoden seien auf diese Weise zu verbilligten Marktpreisen auch an die in Potsdam und Berlin ansässigen Unternehmen der beiden Angeklagten L. und O. verkauft worden. Sowohl die Angeklagten L. und O. als auch der Angeklagte K. als Prokurist der Firma des L. hätten von der Einbindung in dieses Umsatzsteuerhinterziehungssystem mit Scheinfirmen Kenntnis gehabt und sich daran beteiligt, indem sie Kathoden zu günstigen Preisen angekauft und anschließend zu höheren Preisen weiterverkauft hätten, in den jeweiligen Steuererklärungen aber einen unrechtmäßigen Vorsteuerabzug in Millionenhöhe geltend gemacht hätten. Dadurch hätten die Angeklagten L. und K. einen Steuerschaden in Höhe von rund 51 Millionen Euro und der Angeklagte O. einen Steuerschaden in Höhe von rund 23 Millionen Euro verursacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Az.: 526 KLs 3/22
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Frau Naumann
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecher:
Sebastian Jungnickel
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290
E-Mail