Kammergericht: Hauptverhandlungsbeginn in dem Staatsschutzverfahren gegen Wassim Al M. wegen eines mutmaßlich islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal – Hinweise für Journalistinnen und Journalisten (PM 37/2025)

Pressemitteilung vom 12.11.2025

Am 20. November 2025 beginnt vor dem 1. Senat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – das Verfahren gegen den 19-jährigen Wassim Al M. Dem Angeklagten, einem zuletzt in Leipzig wohnhaften Syrer, wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, am 21. Februar 2025 im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einen islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriff auf einen Besucher verübt zu haben. Der Angeklagte sei Anhänger der Ideologie der terroristischen Organisation des Islamischen Staats (IS) gewesen. Auf Grundlage dieser Gesinnung und angetrieben durch die Eskalation des Nahostkonflikts sei er am Tattag von Leipzig nach Berlin gereist, um hier im Namen des IS einen Angriff auf ein ihm unbekanntes Tatopfer zu begehen und dadurch einen Repräsentanten der von ihm abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft zu töten.

Kurz vor Umsetzung seiner Pläne habe der Angeklagte über einen Messengerdienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS übersandt und sich dem IS als Mitglied angedient. Gegen 18 Uhr habe er sich dann zum Holocaust-Mahnmal begeben. Dabei sei er davon ausgegangen, dass ein Angriff dort mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen jüdischen Glaubens treffen werde.

Im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals habe er den Geschädigten – einen zum Tatzeitpunkt 30-jährigen Touristen aus Spanien – von hinten gepackt und ihm mit einem Messer einen 14 Zentimeter langen Kehlschnitt sowie zwei weitere Stichverletzungen im Gesicht bzw. am Finger zugefügt. Dem lebensgefährlich Verletzten sei es noch gelungen, aus dem Stelenfeld zu flüchten. Vor dem Denkmal habe er das Bewusstsein verloren. Er habe die Tat nur aufgrund einer sofortigen notärztlichen Versorgung überlebt.

Der Angeklagte ist Heranwachsender. Das Verfahren ist öffentlich.

Hinweise für Journalistinnen und Journalisten:

Die Hauptverhandlung beginnt am 20. November 2025 um 9:15 Uhr. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen im Saal A 701 im Gebäude des Kriminalgerichts in der Turmstraße 91 statt. Es sind insgesamt zwölf Verhandlungstermine bis zum 29. Januar 2026 anberaumt. Die Fortsetzungstermine werden in der Regel Mittwochs und Donnerstags stattfinden.

Da die Sitzplatzkapazitäten für Pressevertreter begrenzt sind, ist eine Anmeldung zu den einzelnen Terminen unbedingt erforderlich. Anmeldungen sind ausschließlich an die Mailanschrift der Pressestelle der Berliner Strafgerichte zu richten . Die Anmeldefrist beginnt am Donnerstag, den 13. November 2025, um 11 Uhr. Mails, die vorzeitig eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Anmeldeschluss ist Montag, der 17. November 2025, 15 Uhr. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei besonders großem Presseinteresse kann es auch zur Auslosung der Presseplätze kommen. Sollten Presseplätze an den einzelnen Verhandlungstagen frei bleiben, können diese nachbesetzt werden.

Siehe auch Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 29. Juli 2025

Az.: 1 St 3/25

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte