Landgericht Berlin I: Verurteilung zu Freiheitsstrafen wegen des Verkaufs gefälschter Kunstwerke international bekannter Fotografen (PM 35/2025)

Pressemitteilung vom 04.11.2025

Die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Wirtschaftsstrafkammer – hat gestern in dem Verfahren rund um den Verkauf gefälschter Werke international bekannter Fotografen vier Männer im Alter zwischen 51 und 75 Jahren zu Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Ferner wurde gegen zwei der Angeklagten die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro angeordnet. Die Kammer sah es nach 143 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten Stephan W. (67) und Arnold V. (75) im Oktober und November 2020 in Köln ein Konvolut von 34 vermeintlich wertvollen Werken international bekannter Fotografen – u.a. Richard Prince, Helmut Newton und Cindy Sherman – an eine Investment AG verkauft haben und dafür einen Kaufpreis von 1,5 Millionen Euro erhalten haben. Bei den angeblichen Kunstwerken habe es sich in Wirklichkeit um wertlose Digitaldrucke gehandelt, die mit falschen Künstlersignaturen und Stempeln versehen worden waren; auch die Provenienzangaben seien gefälscht gewesen. Der weitere Angeklagte Denis M. (51) habe die gefälschten Bilder zu den Besichtigungsterminen transportiert und dadurch Beihilfe zum Betrug geleistet. Der Angeklagte Carsten H. (63) wurde wegen Geldwäsche verurteilt; er habe sein Konto für die Überweisung eines Teils des Kaufpreises zur Verfügung gestellt und von dort Barzahlungen und Überweisungen an die übrigen Angeklagten veranlasst, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Der Hauptangeklagte Stephan W. wurde darüber hinaus für schuldig befunden, in zwei weiteren ähnlich gelagerten Fällen im Jahr 2021 in Berlin bzw. Frankfurt zwei weitere gefälschte Fotosammlungen zum Verkauf angeboten zu haben. In jenen Fällen sei es aber nicht zu einem Abschluss des Geschäftes gekommen.

Im Einzelnen hat die Kammer folgende Strafen verhängt: Der Angeklagte W. wurde wegen Urkundenfälschung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Betrug, unter Einbeziehung zweier älterer Verurteilungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei ihm habe sich eine besonders hohe kriminelle Energie gezeigt, so der Vorsitzende. Gegen den Angeklagten V. wurde wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Der Angeklagte M. wurde wegen seiner Beihilfehandlung unter Einbeziehung einer älteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten H. wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Soweit die Staatsanwaltschaft Berlin ursprünglich weitere Verkaufsversuche angeklagt hatte, war das Verfahren im Laufe der Hauptverhandlung auf die verbleibenden Tatvorwürfe beschränkt worden.

Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Inna K. (34) war bereits im Januar vergangenen Jahres gemäß § 153a Abs. 2 StPO eingestellt worden, nachdem die Angeklagte K. zur Beseitigung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 50.000,- Euro an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz gezahlt hatte.

Die Hauptverhandlung hatte am 14. Juni 2023 begonnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Az.: 514 KLs 16/22

Siehe auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 18. April 2023

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte