Kammergericht verhängt im Prozess um die Anschlagsvorbereitung auf Taylor-Swift-Konzert gegen 16-jährigen Angeklagten Jugendstrafe mit Bewährung (PM 32/2025)
Pressemitteilung vom 26.08.2025
Der 2. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – hat heute einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit der Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland schuldig gesprochen. Das Gericht hat gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Senats sei der damals 14-jährige Angeklagte zur Tatzeit Anhänger der Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewesen. Er habe sich durch IS-Propaganda im Internet radikalisieren lassen. Im Jahr 2024 habe der Angeklagte über die sozialen Medien in Kontakt zu einem jungen Mann – einem Heranwachsenden aus Österreich – gestanden. Dieser habe einen Sprengstoffanschlag auf ein Musikkonzert der Sängerin in Wien geplant. Der Angeklagte habe ihm unter anderem das Video einer Bombenbauanleitung übersandt und Kontakt zu einem IS-Mitglied vermittelt. Zu einer Verwirklichung der Anschlagspläne sei es nicht gekommen, da das Vorhaben durch österreichische Behörden rechtzeitig aufgedeckt worden sei. Am 7. August 2024 sei der Heranwachsende festgenommen worden. Am selben Tag hätten die Konzertveranstalter drei geplante Konzerte der Sängerin abgesagt.
Der Angeklagte hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten die Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Strafaussetzung zur Bewährung gefordert. Die Verteidigerin hatte ebenfalls die Verhängung einer Bewährungsstrafe beantragt.
Die Verhandlung gegen den jugendlichen Angeklagten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Siehe auch Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 27. Juni 2025.
Az.: 2 St 4/25
Inga Wahlen
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