Landgericht Berlin I: Nach Tod einer Patientin – Gericht spricht Anästhesisten der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot (PM 31/2025)

Pressemitteilung vom 22.08.2025

Die 29. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Schwurgerichtskammer – hat heute einen mittlerweile 78-jährigen Facharzt für Anästhesie der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden und gegen ihn ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängt. Gleichzeitig hat die Kammer den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat sich die Patientin am Nachmittag des 27. Januar 2020 zur Behandlung eines Rückenleidens in die Praxis eines in Berlin-Kreuzberg ansässigen Orthopäden begeben. Der Angeklagte, der zuletzt in einer eigenen Praxis tätig gewesen sei, sei hinzugezogen worden, um auf Wunsch der Patientin eine Sedierung durchzuführen. Der Angeklagte habe die Frau pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass eine Sedierung für die erkennbar adipöse Frau besonders riskant sei. Nach Verabreichung des Sedierungsmittels habe der Angeklagte es unterlassen, die Körper- und Vitalfunktionen der Patientin zu überwachen. Aus diesem Grund habe er nicht rechtzeitig erkannt, dass die sedierte Frau einen Atemstillstand und einen dadurch verursachten Herzstillstand erlitten habe. Auch nachdem er den kritischen Zustand der Frau erkannt habe, habe er nicht sofort reagiert. Erst durch die Hilferufe der Tochter der Patientin, die das Geschehen durch ein Schlüsselloch beobachtet habe, seien weitere Ärzte hinzugekommen, die die Frau reanimiert und einen Notruf abgesetzt hätten. Gegenüber der eintreffenden Notärztin habe der Angeklagte bewusst falsche Angaben über das Vorgeschehen gemacht. Die Patientin, die aufgrund des Atemstillstands einen toxischen Hirnschaden erlitten habe, sei schließlich drei Monate nach der Tat – am 28. April 2020 – aufgrund einer Infektion im Krankenhaus verstorben.

Hier liege kein Unglücksfall vor, so die Vorsitzende in der heutigen mündlichen Urteilsverkündung. Vielmehr habe der Angeklagte bei der Behandlung aus reiner Selbstüberschätzung medizinische Standards nicht eingehalten und erkennbar gegen bestehende fachärztliche Regelungen verstoßen. Die Durchführung der Behandlung erfülle daher den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Die Sedierung sei zwar auf Wunsch der Patientin erfolgt. Ein strafausschließendes Einverständnis liege aber deshalb nicht vor, weil der Angeklagte die Patientin nicht über bestehende Risiken einer Sedierung aufgeklärt habe. Ein Tötungsvorsatz sei in der vorliegenden Konstellation nicht nachweisbar. Aus diesem Grund hat die Kammer den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Ausmaß der Pflichtverletzungen sei aber derart gravierend, dass der Angeklagte für den Tod der Frau verantwortlich sei; er habe leichtfertig gehandelt.

Darüber hinaus hat die Kammer gegen den Angeklagten ein lebenslanges Verbot verhängt, als Anästhesist tätig zu sein. Zur Begründung hat die Vorsitzende ausgeführt, dass der Eintritt einer Notfallsituation in der Anästhesie stets möglich sei. Es gehöre zum Kerngeschäft von Anästhesisten, schnell auf krisenhafte Situationen zu reagieren. Durch die Tat habe sich der Angeklagte als ungeeignet erwiesen, diese Tätigkeit weiter auszuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Das Tätigkeitsverbot tritt erst mit Rechtskraft der Entscheidung in Kraft.

Inga Wahlen
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte