Landgericht Berlin I: Terminhinweis im Verfahren 521 Ks 4/25; Prozess gegen Palliativarzt wegen Verdachts des 15-fachen Mordes (PM 22/2025)

Pressemitteilung vom 10.06.2025

Das Landgericht Berlin I – Schwurgerichtskammer – verhandelt ab dem 14. Juli 2025 gegen einen mittlerweile 40-jährigen Palliativarzt, dem die Staatsanwaltschaft Berlin in ihrer Anklage fünfzehn Fälle des Modes aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in einem Palliativteam eines Pflegedienstes mit Sitz in Berlin-Kreuzberg vorwirft. Er soll zwischen dem 22. September 2021 und dem 24. Juli 2024 fünfzehn in der Betreuung des Pflegedienstes stehenden Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres habe zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und Tod geführt. Mit ihrer Anklage strebt die Staatsanwaltschaft Berlin nicht nur eine Verurteilung mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sondern auch die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots und einer anschließenden Sicherungsverwahrung an.

Das Landgericht Berlin I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin mit Beschluss vom 21. Mai 2025 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt am

14. Juli 2025 um 9.30 Uhr im Saal A 700.

Für den Prozess sind bislang 35 Verhandlungstermine bis zum 28. Januar 2026 angesetzt. Die Kammer wird in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern einschließlich der Vorsitzenden sowie zwei Schöffen besetzt sein.

Für die Presse werden an den Verhandlungstagen jeweils Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert. Eine Anmeldung per E-Mail an die Pressestelle der Berliner Strafgerichte (pressestelle.strafgerichte@kg.berlin.de) ist unbedingt erforderlich! Diese wird wie immer ab dem Donnerstag der Vorwoche mit der Herausgabe des Wochenplans entgegengenommen, in diesem Fall also ab dem 10. Juli 2025 um 11 Uhr. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Pro Medium ist nur ein Mitarbeitender zugelassen. Sollten wir wider Erwarten nicht ausreichend Presseplätze zur Verfügung stellen können, wird ein Losverfahren durchgeführt werden.

Siehe auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 16. April 2025

Az.: 521 Ks 4/25

Dr. Elena Paulus
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte