Landgericht Berlin II verhandelt Klage einer non-binären Person auf Entschädigung wegen möglicher Diskriminierung (PM 9/2025)
Pressemitteilung vom 19.03.2025
Das Landgericht Berlin II hat heute eine Klage wegen einer möglichen Diskriminierung im Rahmen einer Flugbuchung verhandelt.
Die klagende Person mit einer non-binären Geschlechtsidentität fordert von der Beklagten unter anderem eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung. Hintergrund ist eine Flugbuchung auf der Internetseite der Beklagten. Voraussetzung für die Buchung eines Flugtickets sei die Auswahl eine der binären Ansprechformen „Herr“ oder „Frau“ bzw. „Fräulein“. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar. Dies verletze die klagende Person in ihrem Persönlichkeitsrecht.
Ein Urteil ist heute noch nicht ergangen. Das Gericht hat angekündigt, einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anzuberaumen.
Landgericht Berlin II: Aktenzeichen 31 O 207/23
Paula Riester
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