Landgericht Berlin I verurteilt Paar wegen versuchten Raubmordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen (PM 7/2025)
Pressemitteilung vom 17.03.2025
Die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Schwurgerichtskammer – hat heute einen 49-jährigen Mann und eine 31-jährige Frau wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit schwerer Körperverletzung jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer habe der Angeklagte am 31. Mai 2024 einem 80-jährigen Mann an dessen Wohnungstür in Berlin-Lichtenberg mit einer Schusswaffe ins Gesicht geschossen und ihn dann gemeinsam mit der Angeklagten in die Wohnung hineingedrängt. Dort habe der Angeklagte dem Mann noch zweimal in den Kopf geschossen. Anschließend hätten die Angeklagten einen vierstelligen Bargeldbetrag aus einem Aktenkoffer an sich gebracht. Anschließend hätten die Angeklagten unter Mitnahme des Wohnungsschlüssels den Tatort verlassen und sich von einem Teil der Tatbeute Heroin gekauft. Der 80-Jährige habe kurzzeitig das Bewusstsein wiedererlangt und eine Bekannte angerufen, die die Rettungskräfte und Polizei verständigt habe. Zwar habe der Mann überlebt, doch befinde er sich seither irreversibel im Wachkoma.
Die Angeklagte, eine portugiesische Staatsangehörige, habe – so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung weiter – in der Vergangenheit andere portugiesische Staatsangehörige als Sprachmittlerin unterstützt, darunter auch das spätere Tatopfer. Wegen dieser Hilfe bei Bankangelegenheiten und Behördengängen habe die Angeklagte gewusst, dass sich ein größerer Bargeldbetrag in der Wohnung des 80-Jährigen befunden habe. Sie habe die Tat von langer Hand geplant und schließlich mit dem ebenfalls portugiesischen Mitangeklagten, mit dem sie eine Liebesbeziehung geführt habe, ausgeführt.
Die Kammer hat bei beiden Angeklagten neben dem bedingten Tötungsvorsatz die Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke und der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen – nämlich einen besonders schweren Raub – als erfüllt angesehen. Auch wenn der 80-Jährige nicht gestorben ist, hat die Kammer bei beiden Angeklagten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. Eine Strafrahmenverschiebung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe aufgrund des Versuchs sei hier in einer Gesamtabwägung unter besonderer Berücksichtigung versuchsspezifischer Umstände abzulehnen gewesen: Der 80-Jährige sei in einem Zustand, der dem Tod näher als dem Leben sei, die drei Kopfschüsse seien objektiv lebensgefährlich gewesen und die Angeklagten hätten durch die längerfristige Planung der Tat eine hohe kriminelle Energie gezeigt. Auch nahm die insoweit sachverständig beratene Kammer bei beiden Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB an, da beide Angeklagte zur Tatzeit
weder unter Drogeneinfluss gestanden noch unter Entzugserscheinungen oder entsprechend hohem Suchtdruck gelitten hätten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Die Angeklagten verbleiben in Untersuchungshaft.
Az.: 530 Ks 8/24
Dr. Elena Paulus
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte
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