Amtsgericht Tiergarten verhängt Freiheitsstrafen im Prozess um den gewaltsamen Angriff in der Notaufnahme einer Berliner Klinik (PM 6/2025)

Pressemitteilung vom 12.03.2025

Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten hat heute in dem Verfahren um einen gewaltsamen Angriff auf einen Arzt und einen Pfleger in der Notaufnahme eines Krankenhauses in Berlin-Lichtenberg den 26-jährigen Darko T. sowie dessen heute 22-jährigen Bruder Ljubomir T. wegen tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte gegen den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und gegen den heute 22-Jährigen – unter Einbeziehung einer vorherigen Strafe – eine sogenannte Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätten sich die Angeklagten in der Nacht zum 1. Januar 2024 gemeinsam mit einem anderweitig verfolgten Familienmitglied in die Notaufnahme der Klinik begeben. Grund hierfür sei eine blutende Schnittverletzung des Angeklagten Ljubomir T. an der Hand gewesen. Der Angeklagte sei von dem Klinikpersonal zunächst erstversorgt worden. Da die weitere Behandlung den Angeklagten nicht schnell genug gegangen sei, hätten die Angeklagten schließlich mit Fäusten auf einen Arzt eingeschlagen. Der anderweitig Verfolgte habe zudem einen Pfleger mit der Faust niedergeschlagen.

Für Außenstehende sei es absolut unverständlich, dass in einem Krankenhaus Helfer angegriffen würden, so die Vorsitzende in der mündlichen Hauptverhandlung. Die Angeklagten hatten die Tat bereits zu Prozessbeginn eingeräumt. Bei der Strafzumessung hat zudem eine Rolle gespielt, dass die Angeklagten vorbestraft sind.

Weil der Angeklagte Ljubomir T. zur Tatzeit heranwachsend, also zwischen 18 und 21 Jahre alt war, hatte das Gericht zu entscheiden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen ist. Wegen erheblicher Reifeverzögerungen hat das Gericht den Angeklagten einem Jugendlichen gleichgestellt und hat eine Jugendstrafe verhängt. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine speziell für Jugendliche und Heranwachsende geregelte und ausgestaltete Form der Freiheitsstrafe.
Das Urteil gegen die Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Die einschlägige Vorschrift aus dem Jugendgerichtsgesetz lautet:

§ 17 Form und Voraussetzungen
(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Az.: 414 Ls 1007/24

Inga Wahlen
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte