Kammergericht: Terminhinweis im Verfahren 2 St 2/24; Prozess gegen zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung „Das K.O.M.I.T.E.E.“ (PM 5/2025)

Pressemitteilung vom 11.03.2025

Der 2. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – verhandelt ab dem 17. März 2025 gegen zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der Vereinigung „Das K.O.M.I.T.E.E“. Den Angeklagten Peter K. (65 Jahre) und Thomas W. (62 Jahre) wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, im April 1995 gemeinsam mit einem bereits verstorbenen mutmaßlichen Komplizen einen Sprengstoffanschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant zu haben. Durch die Aktion hätten sie die Abschiebung von Personen kurdischer Herkunft verhindern wollen, um dadurch den Kampf der terroristischen Vereinigung „Partiya Karkeren Kurdistan“ (PKK) zu unterstützen. Die Verabredung zu dem Anschlag seien die Angeklagten als Mitglieder einer Vereinigung namens „Das K.O.M.I.T.E.E.“ eingegangen, zu der sie sich spätestens im Herbst 1994 dauerhaft zusammengeschlossen hätten. Ziel dieser Gruppierung sei es gewesen, gesellschaftspolitische Veränderungen im Sinne einer linksextremistischen Ideologie durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. In der Nacht zum 11. April 1995 hätten die Angeklagten sowie ihr Komplize mehrere mit einem Sprengstoffgemisch befüllte Propangasflaschen auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt in ein Fahrzeug umgeladen. Nach dem Tatplan hätten die Flaschen noch in derselben Nacht im Keller des Gebäudes deponiert und mit einem Zeitzünder zur Explosion gebracht werden sollen. Den Angeklagten sei bei Tatbegehung bekannt gewesen, dass sich aufgrund der Baustellensituation in der Nacht keine Menschen in dem Gebäude aufhielten. Der Anschlag sei allein deshalb nicht verübt worden, weil sich die Angeklagten von einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife entdeckt gefühlt hätten und geflüchtet seien. Beide Angeklagten sollen sich zuletzt in Südamerika aufgehalten haben.

Das Kammergericht hat die Anklage der Bundesanwaltschaft mit Beschluss vom 25. Februar 2025 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt am

17. März 2025 um 9.30 Uhr im Saal 145a.

Der Prozess findet im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in Berlin-Schöneberg statt. Für den Prozess sind bislang vier Verhandlungstermine festgesetzt. Die Fortsetzungstermine finden – jeweils um 9.30 Uhr im Saal 145a – am 18. März 2025, am 7. April 2025 und am 8. April 2025 statt. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Für die Presse werden an den Verhandlungstagen jeweils Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert; eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Jedoch wird um Mitteilung per E-Mail an die Pressestelle der Berliner Strafgerichte (pressestelle.strafgerichte@kg.berlin.de) gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze geben, wird ein Losverfahren durchgeführt.

Für den Prozess gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Hintergrund ist, dass das Verfahren in demselben Verhandlungssaal durchgeführt wird, in dem derzeit die Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter u.a. wegen Landesverrats geführt wird. Es gelten daher die strengen Sicherheitsanordnungen aus dem Parallelverfahren. Zu den Einzelheiten der Sicherheitsverfügung wird auf die Pressemitteilung vom 30. November 2023 (Pressemitteilung Nr. 28/2023) Bezug genommen.

Siehe auch die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 7. Januar 2025

Az.: 2 St 2/24

Inga Wahlen
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte