Kammergericht: Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalist:innen in dem Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation Hamas (PM 2/2025)
Pressemitteilung vom 06.02.2025
Der 1. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – wird ab dem 25. Februar 2025 gegen vier Männer verhandeln, denen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen wird – der „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (Hamas). Die Anklage der Bundesanwaltschaft richtet sich gegen den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A. (46 J.), den ägyptischen Staatsangehörigen Mohamed B. (34 J.), den im Libanon geborenen Ibrahim El-R. (41 J.) sowie den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R. (57 J.). Konkret sollen die Angeklagten sich bis zu ihrer Inhaftierung im Dezember 2023 in Europa als sog. Auslandsoperateure der Hamas betätigt haben.
Bei der Hamas handele es sich um eine aus der Muslimbruderschaft hervorgegangene sunnitische Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung. Erklärtes Ziel der Vereinigung sei die Vernichtung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates unter Geltung der Scharia auf dem gesamten ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan. Die Hamas sei u.a. verantwortlich für den Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem 1.200 Menschen getötet und über 250 Personen als Geiseln genommen und verschleppt worden seien.
Die Hamas führe auch in Europa operative Maßnahmen durch. So habe die Organisation durch ihren militärischen Flügel, die Qassam-Brigaden, bereits vor längerer Zeit in verschiedenen europäischen Staaten Waffendepots angelegt bzw. anlegen lassen, um auf mögliche zukünftige Anschläge gegen israelische, jüdische und andere Einrichtungen in Europa vorbereitet zu sein. Die von Führungskräften der Qassam-Brigaden kontrollierten Auslandsoperateure seien für die Anlegung, den Erhalt und die Auflösung dieser im Erdreich verborgenen Verstecke zuständig gewesen.
So soll der zuletzt in Berlin wohnende Angeklagte Ibrahim El-R. u.a. im Mai 2019 Schusswaffen nebst Munition in einem Erdloch in Bulgarien vergraben haben. Wenige Monate später habe er ein bereits existierendes Depot in Dänemark aufgesucht und ausgeräumt; mindestens eine der Waffen, eine Pistole, habe er anschließend mit nach Deutschland genommen. In Vorbereitung des Terrorangriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 sollen alle vier Angeklagten dann bei verschiedenen Gelegenheiten von ihren Hamas-Kontaktleuten angewiesen worden sein, deponierte Waffen verfügbar zu machen, um ggf. auch flankierende Anschläge auf europäischem Boden durchzuführen. So sei der Angeklagte El-R. im August 2023 auf Geheiß der Organisation wieder zu dem von ihm selbst angelegten Depot nach Bulgarien gereist, um es auf Vollständigkeit zu kontrollieren und den Zustand zu dokumentieren. Den Auftrag habe er weisungsgemäß ausgeführt.
Alle vier Angeklagten, neben El-R. der ebenfalls zuletzt in Berlin lebende Mohamed B., der damals in Italien gemeldete Al A. sowie der Niederländer Nazih R., hätten sich zwischen Juni und Dezember 2023 mehrfach – in wechselnder Besetzung und zum Teil gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten Personen – auf die Suche nach einem unterirdischen Waffenlager in Polen gemacht. Trotz des Einsatzes technischer Hilfsmittel sei das Versteck dort jedoch nicht gefunden worden. Die Suchbemühungen seien schließlich am 14. Dezember 2023 durch die Festnahme der Angeklagten beendet worden.
Die Hauptverhandlung wird ab dem 25. Februar 2025 grundsätzlich dienstags und mittwochs in Saal A 142 im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin, stattfinden. Die einzelnen Termine werden zu gegebener Zeit mit dem Wochenplan bekannt gegeben werden.
Auf Grundlage der durch die Vorsitzende des 1. Strafsenats getroffenen Anordnung gilt für die Vertreter:innen von Presse, Funk und Fernsehen Folgendes:
1. Akkreditierung von Medienvertretern
Da Presseplätze aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur Hauptverhandlung zugelassen werden: Für sie stehen 22 Plätze zur Verfügung.
Die Pressekarten können bis zum 14. Februar 2025 per E-Mail (Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de) bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte beantragt werden. Der Mail ist eine Ablichtung eines gültigen Presseausweises oder ein sonstiger Nachweis der journalistischen Tätigkeit beizufügen. Medienvertreter von Rundfunkanstalten (Radio und Fernsehen) haben anzugeben, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat organisiert sind und wo sich ihr Sitz (In- oder Ausland) befindet. Fotografen haben anzugeben, ob sie als freie Fotografen tätig sind oder einer Presseagentur bzw. einer Bildagentur angehören. Ferner haben alle Vertreter von ton- und bildgebenden Medien zu erklären, ob sie im Falle der Auslosung zur Übernahme der Poolführerschaft bereit wären. Andernfalls kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Sollten sich mehr Pressevertreter melden als Presseplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur wird dann nur ein Journalist zugelassen, wobei die Pressekarten alternativ für mehrere namentlich zu bezeichnende Personen ausgestellt werden können, von denen dann jeweils nur die im Besitz der Karte befindliche Person zur Verhandlung zugelassen ist. Es können pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/ Agentur mehrere Journalisten zugelassen werden, wenn anderenfalls nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze besetzt würden. Medienvertreter, die keine Akkreditierung erhalten können, weil alle zu vergebenden Plätze bereits belegt sind, werden hiervon spätestens kurz nach Ende der Anmeldefrist durch die Pressestelle der Berliner Strafgerichte in Kenntnis gesetzt.
a) Auslosungsverfahren der Presseplätze
Das Auslosungsverfahren findet unter Berücksichtigung folgender Kriterien statt.
Es werden folgende Gruppen gebildet:
- deutsche Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland (2 Plätze)
- internationale Nachrichtenagenturen mit Sitz im In- oder Ausland (2 Plätze)
- (überregionale) deutsche Printmedien mit Sitz im Inland (4 Plätze)
- ARD, vertreten durch eine ihrer Rundfunkanstalten (1 Platz)
- ZDF (1 Platz)
- deutsche private Rundfunksender mit Sitz im Inland (2 Plätze)
- israelische Medien mit Sitz im In- oder Ausland (2 Plätze)
- niederländische Medien mit Sitz im In- oder Ausland (2 Plätze)
- deutsche oder internationale Medien mit Sitz im In- oder Ausland und freie Journalisten (6 Plätze zzgl. etwaiger nicht in Anspruch genommener Plätze aus den vorgenannten Gruppen).
Die Auslosung erfolgt nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens durch die Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte im Beisein einer ihrer Vertreterinnen.
b) Mitteilung des Ergebnisses – Berechtigungsnachweis
Die Bewerber, denen ein Sitzplatz zugelost wurde, werden per E-Mail benachrichtigt. Sie erhalten eine namentliche Pressekarte.
Die für alle Verhandlungstage geltenden Pressekarten können ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer A 425 im Kriminalgericht, Turmstraße 91, 10559 Berlin) abgeholt werden.
Pressekarten, die am zweiten Verhandlungstag nicht abgeholt worden sind, verfallen. Der freiwerdende Platz kann dann an einen anderen Medienvertreter aus der entsprechenden Losgruppe vergeben werden, wobei dieser freigewordene Platz innerhalb der Gruppe neu auszulosen ist. Bei Verlust oder Vergessen der Pressekarte wird kein Ersatz ausgestellt.
Nehmen an einem Verhandlungstag nicht alle akkreditierten Pressevertreter an der Verhandlung teil, so können die freien Plätze an andere Pressevertreter vergeben werden. Ein akkreditierter Pressevertreter wird als abwesend behandelt, wenn er 10 Minuten vor dem geplanten Verhandlungsbeginn nicht erschienen ist oder wenn er sein Ausbleiben angekündigt hat.
Auch für die tageweise Teilnahme bedarf es der Anmeldung bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte, die dann für den jeweiligen Tag eine sog. Tageskarte ausstellt. Für die Vergabe der frei gewordenen Plätze gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung an diesem Tag. Anmeldungen werden nur per Mail entgegengenommen (Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de). Die Pressestelle der Strafgerichte würde an jedem Verhandlungstag bis 8:55 Uhr darüber informieren, falls die Bewerbung um eine Tageskarte erfolgreich gewesen wäre. Sollte keine Nachricht erfolgen, war die Bewerbung erfolglos.
2. Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen, Poollösung
a) Im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich dürfen am ersten Hauptverhandlungstag 30 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung je ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders mit jeweiligem Sitz im Inland sowie ein Team eines Fernsehsenders mit Sitz im Ausland – bestehend aus je einem Kameramann und bis zu zwei Begleitern – sowie drei Fotografen (ein Fotograf einer Presseagentur, ein Fotograf einer Presse-Bildagentur und ein freier Fotograf) filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Ferner werden je ein Hörfunkmitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen Senders, eines Privatsenders jeweils mit Sitz im Inland sowie eines Radiosenders mit Sitz im Ausland zugelassen. An Fortsetzungsterminen sind Foto-, Film-, Ton- und Hörfunkaufnahmen auf Antrag und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorsitzenden gestattet. Die Antragstellung erfolgt per Mail über die Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Pressestelle.Strafgerichte @kg.berlin.de).
Die Erlaubnis, im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich Foto-, Film- und Hörfunkaufnahmen zu fertigen, setzt voraus, dass die Interessierten spätestens am 14. Februar 2025 einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte gestellt haben, die hierüber eine Bescheinigung ausstellen wird, die ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer A 425 im Kriminalgericht, Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises abgeholt werden kann.
b) Sollten mehr Filmteams, Fotografen und Hörfunkmitarbeiter interessiert sein, haben sie bis zum 17. Februar 2025 gegenüber der Pressestelle der Berliner Strafgerichte eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden sollen („Poolführer“). Die Poolführer erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte wird die interessierten Teams und Fotografen kurz nach Ende der Anmeldefrist darüber informieren, ob eine Poolbildung aufgrund der Zahl der Anmeldungen erforderlich ist.
Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild- und Tonmaterial ihren Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich keinerlei Aufnahmen gemacht werden.
Soweit Mitglieder eines Poolteams nach Fertigung der Bild- und Tonaufnahmen an der Verhandlung als Prozessbeobachter teilnehmen wollen, müssen sie sich zusätzlich nach Maßgabe dieser Verfügung akkreditieren lassen. Anderenfalls können sie an der Verhandlung nur als Zuschauer mit den für diese geltenden Beschränkungen teilnehmen.
Nehmen an einem Verhandlungstag, an dem der Vorsitzende Aufnahmen ausdrücklich zugelassen hat, nicht alle Poolführer an der Verhandlung teil, können für diesen Tag die freien Plätze an andere Filmteams vergeben werden, wobei für ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt zunächst ein solches und für das eines Privatsenders ein ebensolches nachrückt. Entsprechendes gilt für Teams von Sendern mit Sitz im Ausland. Sollte kein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt bzw. keines eines Privatsenders mit Sitz im Inland anwesend sein, erhalten auch zwei Privatsender bzw. zwei Teams einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz im Inland oder zwei Teams eines Senders mit Sitz im Ausland Zutritt. Entsprechendes gilt für den Fall der Abwesenheit von Poolführern bei den Fotografen und Hörfunkjournalisten. Sollte für die Sender mit Sitz im Ausland niemand erschienen sein, so werden diese Poolführerplätze nicht mit Vertretern inländischer Medien nachbesetzt. Die nachrückenden Teams haben sich vor dem Betreten des Sicherheitsbereiches bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte zu melden, die ihnen eine sog. Tageskarte ausstellen wird.
c) Die übrigen Filmteams, Fotografen und Hörfunkmitarbeiter dürfen nur außerhalb des Sicherheitsbereiches tätig werden, wobei sie im Bereich unmittelbar vor der Schleuse der Sitzungspolizei der Vorsitzenden unterliegen. I. Ü. gilt die Hausordnung des Kriminalgerichts.
3. Beschränkungen für Pressevertreter
a) Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Anzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal bzw. im Sicherheitsbereich aufhalten dürfen, sind Film-, Foto- und Hörfunkaufnahmen im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG geboten und verhältnismäßig.
b) Wegen der besonderen Gefährdungslage dürfen, sofern kein ausdrückliches Einverständnis des Abgebildeten vorliegt, keine Nahaufnahmen von den Verfahrensbeteiligten hergestellt werden. Das Gericht darf nur in der Totalen aufgenommen werden.
c) Jegliche Aufnahmen von Gerichtspersonen außerhalb des Sitzungssaales sind untersagt.
d) Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.
e) Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.
f) Sämtlichen Medienvertretern wird untersagt, Gegenstände welcher Art auch immer, insbesondere Schreibwerkzeug o.ä., an Personen im Zuschauerraum zu übergeben.
4. Kontrollen
Die zum Verhandlungssaal zugelassenen Personen haben den Eingang für Zuhörer / Presse zum Saal A 142 zu benutzen (Zimmernummer A 128 B) und sich dort mit der ihnen erteilten Pressekarte sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen. Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- oder Fotoaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) in den Verhandlungssaal und den davor liegenden Sicherheitsbereich ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
5. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Mitarbeitenden der Pressestelle sowie der Wachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.
Siehe auch die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 25. November 2024
Az.: 1 St 2/24
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Frau Naumann
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecher:
Sebastian Jungnickel
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290
E-Mail