Kammergericht: Terminhinweis in dem Verfahren 24 U 1104/20 – Berufung im Rechtsstreit um ein Auskunftsbegehren einer Drehbuchautorin gegen eine Produktionsfirma sowie gegen einen Film- und Medienkonzern (PM Nr. 06/2022)
Pressemitteilung vom 08.02.2022
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Der 24. Zivilsenat des Kammergerichts wird am
Mittwoch, den 16. Februar 2022, um 11:00 Uhr im Saal 135
im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung der Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ sowie eines Film- und Medienkonzerns gegen das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020, Aktenzeichen: 15 O 296/18, verhandeln, mit dem das Landgericht Berlin in erster Instanz dem Auskunftsbegehren der Klägerin – einer Drehbuchautorin – im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme stattgegeben hatte.
Die Klägerin hatte die beiden Beklagten im Wege einer Stufenklage in der ersten Stufe zunächst auf Auskunft über die Verwertungserträge der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ in Anspruch genommen, um nach Erteilung der Auskünfte gegebenenfalls auf einer weiteren Stufe ihrer Klage eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserträgen im Wege der Anpassung ihrer ursprünglichen für die Arbeit an den Drehbüchern der beiden Filme erhaltenen Vergütung gemäß § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu verlangen. Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin hatte mit Urteil vom 27. Oktober 2020 dieser Klage in der ersten Stufe auf Auskunft stattgegeben (vgl. dazu unsere Pressemitteilung Nr. 67/2020 vom 27. Oktober 2020).
Dieses erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020 ist nicht rechtskräftig; sowohl die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ als auch der Film- und Medienkonzern haben als jeweilige Beklagte gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht eingelegt.
Ob der 24. Zivilsenat des Kammergerichts bereits am 16. Februar 2022 in diesem Berufungsverfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin steht für dieses Verfahren im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7@kg.berlin.de bis zum 14. Februar 2022, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt jeweils nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.
Kammergericht: Aktenzeichen: 24 U 1104/20
Landgericht Berlin: Urteil vom 27. Oktober 2020, Aktenzeichen: 15 O 296/18
Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte
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