Landgericht Berlin: Bestätigung der einstweiligen Verfügung im Rechtsstreit über eine Äußerung im Rahmen der öffentlichen Debatte über Entschädigungsforderungen der Hohenzollern (PM Nr. 09/2021)

Pressemitteilung vom 18.02.2021

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage die gegen den Verfügungsbeklagten – einen Historiker – am 12. November 2019 erlassene einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: 27 O 662/19) bestätigt.

Es bleibt daher dem Verfügungsbeklagten weiterhin die Äußerung untersagt, der Verfügungskläger habe als Familienoberhaupt eines alten deutschen Adelsgeschlechts ein Mitspracherecht bei der historischen Darstellung der Familie in öffentlichen Einrichtungen gefordert.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.

Landgericht Berlin: Urteil vom 18. Februar 2021, Aktenzeichen: 27 O 662/19

Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

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