Landgericht Berlin: Terminhinweis – Rechtsstreit über eine Äußerung im Rahmen der öffentlichen Debatte über Entschädigungsforderungen der Hohenzollern (PM Nr. 07/2021)

Pressemitteilung vom 11.02.2021

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin wird am

Donnerstag, den 18. Februar 2021, um 11:30 Uhr im Saal 100

im Dienstgebäude Tegeler Weg 17-21 in 10589 Berlin-Charlottenburg über den Widerspruch des Verfügungsbeklagten – eines Historikers – gegen die vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 12. November 2019 – Aktenzeichen: 27 O 662/19 – gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung verhandeln.

Diese mündliche Verhandlung wird im Wege einer Videokonferenz nach § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) durchgeführt, sodass die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten nicht im Gerichtssaal erscheinen müssen, sondern sich an einem anderen Ort aufhalten können, während die Verhandlung mittels gängiger Endgeräte wie PCs, Laptops oder Tablets zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in den Sitzungssaal übertragen wird.

In diesem einstweiligen Verfügungsverfahren streiten die Parteien über eine Äußerung im Rahmen der öffentlichen Debatte über Entschädigungsforderungen der Hohenzollern. Der Verfügungskläger macht in diesem Verfahren als Familienoberhaupt eines alten deutschen Adelsgeschlechts einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch bezüglich einer zwischen den Parteien streitigen Behauptung geltend, er habe ein Mitspracherecht bei der historischen Darstellung der Familie gefordert.

Die Richter der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hatten auf den Antrag und auf die Glaubhaftmachung des Verfügungsklägers im einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 12. November 2019 eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Verfügungsbeklagten erlassen. Nachdem der Verfügungsbeklagte Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung erhoben hat, muss das Landgericht Berlin aufgrund der mündlichen Verhandlung am 18. Februar 2021 über die Frage entscheiden, ob die einstweilige Verfügung auf der Grundlage des Vortrags im Widerspruchsverfahren aufzuheben oder zu bestätigen ist.

Ob die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin bereits am 18. Februar 2021 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen wird, ist offen.

Unter Berücksichtigung der SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de bis zum 15. Februar 2021, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.

Landgericht Berlin: Beschluss vom 12. November 2019, Aktenzeichen: 27 O 662/19

Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)