Zuständigkeiten am Standort Turmstraße

Richterinnen und Richter des Landgerichts Berlin I verhandeln am Standort Moabit in „Strafsachen“ – genauer gesagt

  • über Anklagen, die die Staatsanwaltschaft unmittelbar vor dem Landgericht Berlin I erhebt (Zuständigkeit in erster Instanz)
  • sowie über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen (Zuständigkeit in zweiter Instanz).
Daneben entscheiden die Richterinnen und Richter in Moabit auch noch andere Fälle mit Bezug zum Strafrecht oder zum Recht der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere
  • über Beschwerden und sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen sowie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten,
  • als Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen und Strafvollstreckungssachen beispielsweise über die Fortdauer einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder bei Beschwerden von Gefangenen gegen Maßnahmen im Strafvollzug sowie
  • als Rehabilitationskammer über Anträge nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet.
In erster Instanz entscheiden unsere Richterinnen und Richter in der Besetzung als Große Strafkammer (zwei oder drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sowie zwei Schöffinnen oder Schöffen) u.a. über folgende Verfahren:
  • allgemeine Strafsachen, Wirtschaftsstrafsachen und Jugendschutzsachen, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles zum Landgericht anklagt,
  • Schwurgerichtssachen, d.h. Fälle, in denen die (versuchte) Tötung eines Menschen den Gegenstand des Verfahrens bildet, sowie
  • Staatsschutzsachen.
In zweiter Instanz entscheiden Richterinnen und Richter des Landgerichts Berlin I als Kleine Strafkammer (in der Regel eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen) über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen.