Hinweis: Die Netzversion des Geschäftsverteilungsplans wird regelmäßig aktualisiert. Wegen der Vielzahl von Daten sind Irrtümer nicht auszuschließen. Verbindlich ist daher allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar mit seinen Änderungen. Vorübergehende Entlastungen werden in der Netzversion nicht vermerkt.
Zuständigkeiten
Allgemeines zur Zuständigkeit
Das Landgericht Berlin I entscheidet in Strafsachen in erster und zweiter Instanz.
Als erstinstanzliches Gericht ist das Landgericht Berlin I zuständig für Tötungsdelikte, sonstige Straftaten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind, für Fälle, in denen wegen der Bedeutung der Sache Anklage beim Landgericht erhoben wird sowie für Verfahren, in denen eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. In erster Instanz entscheiden dabei große Strafkammern, die jeweils mit zwei oder drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und zwei Schöffinnen bzw. Schöffen besetzt sind, wobei es für bestimmte Deliktsgruppen Sonderzuständigkeiten gibt, etwa die Staatsschutzkammern, die Jugendkammern, die Wirtschaftsstrafkammern und – am bekanntesten – die Schwurgerichte, die für alle Kapitalverbrechen zuständig sind. Zudem ist eine Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie eine Kammer für Wirtschaftsprüfersachen eingerichtet.
Als zweite Instanz ist das Landgericht zuständig für Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und der Schöffengerichte des Amtsgerichts Tiergarten, wobei die Kammern hier in der Regel als kleine Strafkammer mit einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen bzw. Schöffen besetzt sind.
Daneben entscheiden die Richterinnen und Richter am Landgericht auch über Beschwerden und sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen sowie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Ferner sind beim Landgericht Berlin I Strafvollstreckungskammern eingerichtet, die sich unter anderem mit Fragen der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung oder der Fortdauer bzw. Aussetzung von Maßnahmen der Besserung und Sicherung befassen. Sie sind darüber hinaus mit der Überprüfung von Maßnahmen der Justizvollzugsanstalten befasst.
Eine weitere große Strafkammer befasst sich schließlich mit der Rehabilitierung von Opfern der Strafjustiz der ehemaligen DDR.
Zudem gehört die Führungsaufsichtsstelle zum Geschäftsbereich des Präsidenten des Landgerichts Berlin I. Die Führungsaufsichtsstelle steht im Einvernehmen mit der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Zugleich überwacht sie im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers das Verhalten der Verurteilten sowie die Erfüllung der Weisungen, wobei sie bei schwerwiegenden Weisungsverstößen einen Strafantrag stellen kann. Postalisch ist die Führungsaufsichtsstelle wie folgt erreichbar: Der Präsident des Landgerichts Berlin I – Führungsaufsichtsstelle – Kirchstraße 6, 10557 Berlin.
Geschäftsplan des Landgerichts Berlin I 2026
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Geschäftsplan LG I
PDF-Dokument (781.8 kB) - Stand: 21.04.2026
Geschäftsplan des Landgerichts Berlin (bis 31.12.2025)
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Geschäftsplan 2025
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PDF-Dokument (858.5 kB) - Stand: 04.12.2025
Dokument: Landgericht Berlin I
Landgericht Berlin I
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