Informationen für Schöffinnen und Schöffen

Sie sind als Schöffin oder Schöffe geladen - was nun?

Wenn Sie einen Brief bekommen, in dem Sie aufgefordert werden, als Schöffin oder als Schöffe zu einer Verhandlung des Landgerichts Berlin I zu erscheinen, so ist Ihnen eine sehr wichtige Aufgabe übertragen worden: Sie sollen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern des Landgerichts Berlin I über eine Strafsache entscheiden. Dabei haben Sie bei der Entscheidung des Gerichts dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Wegen der sogenannten Garantie des gesetzlichen Richters, Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, sind Sie als Schöffin oder Schöffe nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Es kann also nicht einfach jemand anderes an Ihrer Stelle das Schöffenamt wahrnehmen. Vielmehr sind nur Sie persönlich dazu berufen, als Schöffin oder Schöffe an der Verhandlung und Entscheidung der Strafsache mitzuwirken, für die Sie geladen worden sind. Ohne Sie kann der Prozess nicht beginnen.

Aufgrund der großen Bedeutung des Schöffenamtes für die Wahrheitsfindung ist das Er-scheinen zu dem vom Gericht bestimmten Termin eine gesetzliche Pflicht. Bitte erscheinen Sie deshalb pünktlich – am besten eine Viertelstunde früher – an dem Saal des Gerichts, der in Ihrer Ladung angegeben ist.

Falls Sie zu dem Termin, zu dem Sie geladen wurden, aus einem dringenden Grund nicht erscheinen können, teilen Sie dies dem Gericht bitte so schnell wie möglich mit – möglichst noch am selben Tag, an dem Sie Ihre Ladung erhalten haben, ansonsten sobald Sie von Ihrer Verhinderung erfahren. Die Telefonnummer der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer finden Sie auf Ihrer Ladung. Als Entschuldigung genügen wegen der großen Bedeutung Ihrer persönlichen Mitwirkung jedoch nur zwingende Gründe, etwa eine schwere Erkrankung oder eine bereits vorher gebuchte Auslandsreise. Berufliche Gründe hingegen sind in aller Regel nicht ausreichend. Bitte warten Sie in jedem Fall die Entscheidung des Gerichts darüber ab, ob Sie von der Pflicht zum Erscheinen befreit werden. Falls Sie nicht ausdrücklich abgeladen werden, verbleibt es bei der Pflicht zum Erscheinen.

Weitergehende Informationen hierzu sowie zu sonstigen Aspekten der Schöffentätigkeit finden Sie unter den nachfolgenden Informationsangeboten, insbesondere in der Übersicht zu häufig gestellten Fragen (FAQ).

Merkblätter und Informationen

  • Das Schöffenamt - Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit

    PDF-Dokument (524.8 kB) - Stand: Juni 2023

  • Merkblatt für Schöffen

    PDF-Dokument (133.8 kB) - Stand: September 2021

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    PDF-Dokument (186.5 kB) - Stand: Februar 2024

  • Beratungsangebote der Sozialberatung der Berliner Justiz

    PDF-Dokument (232.7 kB)

Schöffengeschäftsstelle beim Landgericht Berlin I

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Kontakt

Ihren Urlaub und andere Verhinderungsgründe teilen Sie bitte ausschließlich per E-Mail an schoeffen@lg-straf.berlin.de mit.

Schöffenvertretung des Landgerichts Berlin I

Mitglieder

  • Frau Winkelmann
  • Frau Kassebohm
  • Herr Schaumann

Erreichbarkeit

Landgericht Berlin I

Präsident:
Dr. Christoph Mauntel

Zuständigkeiten

Verkehrsanbindungen