Zielsetzung

Baustelle, Wohnungsbau

Das Verfahren wird abgesehen von den Vereinfachungen durch die Neuregelungen in der Bauordnung mit der Standardisierung einheitlicher Geschäftsprozesse zu einer Kostenreduzierung beitragen. Diese Einsparungen ergeben sich aus einer Begrenzung des Beratungs- und Kontrollaufwandes und ergänzen damit die Einsparungen, die mit dem angestrebten vereinfachten neuen Baurecht durch eine Reduzierung des Bearbeitungsaufwandes erzielt werden. Gleichzeitig wird erstmalig in der Berliner Bauaufsicht verbindlich ein einheitliches Genehmigungsprogramm zum Einsatz kommen.

Verwaltungsmodernisierung

Die Einführung der Fachanwendung eBG entspricht den Forderungen der Verwaltungsmodernisierung zur umfassenden Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung, da das Verwaltungshandeln in den Bezirke vereinheitlicht und eine bezirksübergreifende Abstimmung sowie eine ausreichende Transparenz der Verwaltungszuständigkeiten und -verfahren erreicht werden soll.
Deshalb wurde dieses Projekt im Juni 2007 auch als eines von fünf Leitprojekt im Programm “ServiceStadt Berlin” aufgenommen. Mit diesem Programm leitet der Senat unter dem Motto “Mehr Service – bessere Qualität” eine neue Phase der Verwaltungsmodernisierung ein. Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, für die ansässige Wirtschaft und Investoren haben Priorität.

Was soll erreicht werden?

  • Eröffnung elektronischer Zugangswege zur Baugenehmigungsbehörde verbunden mit wesentlichen Serviceverbesserungen (u. a. 24 h Auskunft zum Sachstand)
  • Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung durch standardisierte Work-Flow-Prozesse
  • Einführung eines berlinweit einheitlichen Systems statt bezirksspezifischer Einzellösungen zur Kosteneinsparung
  • Senkung der bezirklichen Verfahrenskosten durch eine einheitliche zentrale Datenbank mit standardisierten Schnittstellen zu anderen Anwendungen (u. a. der eGovernment-Diensteplattform des Landes Berlin wie z. B. Formularservice oder Geodaten)
  • Unterstützung der Bezirke bei der Realisierung der im Gesetzgebungsverfahren abgestimmten Ressourceneinsparungen
  • Steigerung Kundenzufriedenheit
  • Wirtschaftsorientiertes Standortmarketing

Zahlen

Die Einsatztiefe des Fachverfahrens eBG hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen:
Im Jahr 2014 wurden insgesamt fast 52.000 Vorgänge durch die Berliner Bauaufsicht bearbeitet – ein Plus von 30 % gegenüber dem Jahr 2011.
Im Dokumentenmanagementsystem des Fachverfahrens sind fast 4,5 Millionen Dokumente und Bauvorlagen abgespeichert. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2011 verdreifacht.
Mehr als 26.000 Online-Auskünfte wurden seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller im Jahr 2014 eingeholt.

Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg

Schwerpunktmäßige Zielsetzung in diesem Bereich ist die Intensivierung der Zusammenarbeit der beiden Landesprojekte „Bauen Online“ in Brandenburg sowie dem Berliner Projekt “Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG)“.

Während im Land Brandenburg bereits einheitlich genutzte Fachanwendungen der Unteren Bauordnungsbehörden in den Landkreisen mit Schnittstellen zum Internet ergänzt werden, wird im Berliner Projekt zunächst eine einheitlichen Fachverfahrens für die Berliner Bauaufsicht eingeführt, welche dann ebenfalls mit Schnittstellen für die Internetnutzung ausgestattet sein wird. In Brandenburg ist geplant, ab 2009 Bauantragsverfahren vollständig Online durchzuführen zu können. Berlin wird diese Möglichkeiten voraussichtlich ab 2010 bieten können.

Die Projekte beider Bundesländer sind informativ und durch gegenseitige Teilnahme an Sitzungen verbunden. Ein länderübergreifender Erfahrungs- und Informationsaustausch ist damit gewährleistet.

Im gemeinsamen Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg ist dank der engen Kooperation die Möglichkeit gegeben, durch die Nutzung einheitlicher Standards einen “Technologieförderalismus“ zu vermeiden. Im engen Verflechtungsraum sind diverse Architekten und Investoren länderübergreifend tätig, die sich nicht mit unterschiedlichen technischen Anforderungen auseinandersetzen sollen. Dem dient eine Abstimmung zum XBau-Standard in Brandenburg und Berlin.

Eine Vereinheitlichung der Fachanwendungen beider Länder ist jedoch nicht möglich, da aufgrund des unterschiedlichen föderalen Bauordnungsrechts keine einheitlichen Prozesse für beide Länder abgebildet werden können. Im Berliner Vergabeverfahren hat zudem der Softwarehersteller der Brandenburger Fachanwendung kein Angebot abgegeben.

Unterschiede Berlin-Brandenburg im bauaufsichtlichen Bereich

  • Der Verwaltungsaufbau im Flächenland hat eine Verwaltungsebene mehr als Berlin. Dadurch sind im Gegensatz zu Berlin die Unteren Bauaufsichtsbehörden nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landkreis angesiedelt. In Berlin nehmen die Bezirke jedoch gleichzeitig die gemeindlichen Aufgaben der Stadtplanung und die ordnungsrechtlichen Aufgaben der Bauaufsicht war.
  • Die Verwaltungsverfahren aufgrund der Länderbauordnung haben grundverschiedene Ansätze: Brandenburg setzt auf die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung während mit der neuen BauO Bln die Aufgabe der Schlusspunkttheorie umgesetzt wurde.
  • In Berlin ist die bauaufsichtliche Aufgabenteilung Bezirke / Senat vorwiegend “dezentralistisch“ angelegt. Die Bezirke entscheiden mit wenigen Ausnahmen eigenverantwortlich. Die Verfahrensabläufe werden eigenverantwortlich und nicht immer einheitlich umgesetzt.