Was ist ein Einheitlicher Ansprechpartner?

Unternehmen und Existenzgründende sehen sich oftmals damit konfrontiert, ihre Verfahren und Formalitäten bei mehreren Behörden abwickeln und sich eine Vielzahl von Informationen einzuholen zu müssen.

Um ihnen die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern, gibt es seit Ende 2009 die Einheitlichen Ansprechpartner als zentrale Kontaktstellen in den EU-Mitgliedstaaten. Ihre Anzahl und Ausgestaltung ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

In Deutschland gibt es pro Bundesland einen Einheitlichen Ansprechpartner, der je nach regionalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen unterschiedlich ausgerichtet ist.

Einheitlicher Ansprechpartner in Berlin

Im Land Berlin ist der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angesiedelt.

Der EA Berlin bietet umfassende Informationen über die Verfahren, die notwendig sind, um eine Dienstleistung in Berlin anbieten zu können (z.B. Eintragung von Unternehmen, Geschäftslizenzen, Anerkennung von Berufsqualifikationen).

Alle Formalitäten, die mit der Erledigung dieser Verfahren zusammenhängen, können über diesen einzigen Kontaktpunkt erfolgen und die nötigen Schritte auf elektronischem Wege abgewickelt werden.

Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin

Aufgaben bzw. Funktionen des EA Berlin