Engagement in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Justitia

Im Bereich der Justizverwaltung besteht die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit im Justizvollzug. Die Resozialisierung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. In den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin wirken seit vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiter/innen bei der Betreuung der Gefangenen mit oder beraten die Justizvollzugsanstalten in grundsätzlichen Fragen des Strafvollzuges. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen.

Vollzugshelfer*innen

Vollzugshelfer*innen wirken ehrenamtlich bei der Einzelbetreuung von Gefangenen mit. Sie sind aktiv daran beteiligt, Gefangenen zu helfen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen können geeignete und zuverlässige Personen zugelassen werden, die über 18 Jahre alt sind. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Justizvollzugsanstalt.

Die „Freie Hilfe Berlin e.V.“ (www.freiehilfe-berlin.de) hat sich als langjähriger Partner der Justizverwaltung bei der Anwerbung, Begleitung und Fortbildung von Freiwilligen einen Ruf als Kompetenzzentrum für Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements im Justizbereich erworben.

Die ehrenamtliche Betreuung von schwulen und bisexuellen Inhaftierten wird überdies auch durch das Beratungszentrum Mann-o-Meter e.V. (www.mann-o-meter.de) koordiniert.

Die Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. (www.straffaelligenhilfe.de) bietet ebenfalls die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit.

Freiabonnements für Gefangene e.V. koordiniert die ehrenamtliche Mitarbeit von Vollzugshelfer*innen mit Migrationshintergrund, die ausländische Gefangene und Gefangene mit Migrationshintergrund betreuen. (www.freiabos.de)

Mitglied eines Anstaltsbeirates

Gemäß § 162 des Strafvollzugsgesetzes sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden. Die Mitglieder der Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Ferner obliegt es dem Beirat, der Öffentlichkeit die konkreten Vollzugsbedingungen und die vielfältigen Probleme der Justizvollzugsanstalt zu vermitteln sowie um Verständnis für die Belange eines auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzuges zu werben.

Personen, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Anstaltsbeirat haben, können weitergehende Informationen bei der Senatsverwaltung für Justiz erhalten. Ansprechpartnerin ist Frau Monika Dantigny, Telefon: 9013 – 3140.