Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen)

Bild: HKama/Pixabay
Bis 31. Dezember 2021 konnten gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, konnte bis zu 20.000 EUR betragen. Je nach errechnetem Finanzierungsbedarf und Verfügbarkeit von Fördermitteln waren im Einzelfall auch höhere Fördersummen möglich, wenn eine Tiefenprüfung zu diesem Ergebnis kam und die Antragsbedingungen erfüllt waren.
Antragsbedingungen
Für die Soforthilfe X 2.0 waren Vereine und Organisationen antragsberechtigt,- die ihren Sitz in Berlin haben,
- die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
- in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt und
- die weder Mitglied im Landessportbund sind noch die sportliche Förderungswürdigkeit nach § 3 des Berliner Sportförderungsgesetz besitzen (Organisationen die diese beiden Kriterien erfüllen, können Mittel aus dem RETTUNGSSCHIRM SPORT des Landessportbunds erhalten).
Informationen zu Antragsbedingungen und Antragstellung sind auf der Website der Investitionsbank Berlin verfügbar.
Die Soforthilfe X 2.0 war nachrangig zur Überbrückungshilfe III/ Überbrückungshilfe III Plus des Bundes zu verwenden. Organisationen, für die eine Beantragung der Überbrückungshilfe III/ Überbrückungshilfe III Plus in Frage kommen, können auf der Website der Investitionsbank Berlin einen entsprechenden Antrag stellen.
Unterstützung bei der Antragstellung
Um Organisationen bei der Beantragung der Soforthilfe X 2.0 zu unterstützen, hatte der Verein GoVolunteer im Rahmen eines von der Senatskanzlei geförderten Projekts eine Beratungshotline eingerichtet, Fragen per E-Mail beantwortet und Workshops angeboten, in denen über das Antragsverfahren informiert wurde. Detaillierte Informationen zum Beratungsprojekt finden Sie auf der Website von GoVolunteer.
Weitere Informationen finden in den Pressemitteilungen vom 20. August und 1. November 2021.
Kontakt
Redaktion bürgeraktiv
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin – Senatskanzlei
Referat I C Engagement- und Demokratieförderung