Ziel von Milieuschutzgebieten ist es, die dortige Sozialstruktur zu erhalten sowie Mieterinnen und Mieter vor starken Mietsprüngen und Verdrängung zu schützen. Nach Einschätzung des Bezirksamtes richtet sich das Modell «Wohnen auf Zeit» von vornherein nur an Menschen, die bereit sind, deutlich höhere Mieten zu zahlen, als die dauerhaft in dem Gebiet lebenden Personen. Die befristete und möblierte Vermietung könne daher eine Verdrängung der angestammten Bewohnerinnen und Bewohner hervorrufen. Es handele sich um eine antragspflichtige Nutzungsänderung.