Neben der Umsetzungsverordnung hat der Senat einen umfangreichen Bußgeldkatalog beschlossen, der zum 1. November in Kraft treten soll. Danach ist zum Beispiel ein Bußgeld von 200 Euro vorgesehen, wenn jemand in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied wird. «Der Besitz von Cannabis an öffentlichen Orten – und zwar mehr als 25 Gramm, die vorgesehen werden – sind in der Spanne zwischen 250 und 1.000 Euro zu veranschlagen», sagte Haußdörfer. «Oder eine Person konsumiert Cannabis in der Nähe einer sozialen Infrastruktureinrichtung, wie beispielsweise einer Schule. Da führt dieser Verstoß zu einem Bußgeldrahmen von 300 bis 1.000 Euro.»