Der Gesetzentwurf der Länder soll am 14. Juni im Bundesrat beraten werden. Beteiligt sind neben Berlin nach Angaben der Düsseldorfer Landesregierung unter anderem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Findet die Gesetzesinitiative eine Mehrheit im Bundesrat, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. «Mit der Einführung der Widerspruchslösung können wir einen echten Wandel bei der Organspende einläuten», erklärte Senatorin Czyborra. «Und wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen. Noch viel zu viele Menschen warten vergeblich auf eine Spende. Mit dem Gesetz können wir Leben retten.»