Die vorzeitige Entlassung soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, ein schönes Fest bescheren und bei der Wiedereingliederung helfen. Die Voraussetzungen sind streng: Es kommen nur Gefangene in Frage, die in der Haft nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten. Außerdem muss gesichert sein, dass sie ein Dach über dem Kopf haben. In Frage kamen in diesem Jahr in Berlin Häftlinge, die ohnehin zwischen Mitte November und Anfang Januar 2024 freigekommen wären.