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Wegner diskutiert über Bildung und Verkehr in Kreuzberg
Der Regierende Bürgermeister kommt zu Besuch nach Kreuzberg. Im Rahmen seiner Gesprächsreihe «Kai Wegner vor Ort» will er mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. mehr
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Rund sechs Wochen vor Heiligabend sind in Berlin bereits mehr als 160 Straftäter dank der sogenannten Weihnachtsamnestie vorzeitig aus der Haft entlassen worden.
Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mit, sie spricht von einem Sammelgnadenerweis. Die meisten Gefangenen haben demnach zuvor in der Vollzugsanstalt Plötzensee eingesessen. Dort erfüllten laut Justizbehörde 71 Männer die Bedingungen für die frühzeitige Entlassung, in der JVA Heidering waren es 34. Neben dem Verhalten der Häftlinge war dafür ausschlaggebend, dass diese ohnehin zwischen Ende Oktober und Anfang Januar 2023 freigekommen wären.
«In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Suche nach Wohnungen und Arbeitsplätzen besonders schwierig ist, deshalb beginnt das Land Berlin mit der Gewährung der Gnadenerweise bereits Ende Oktober», erklärte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). Mit der vorzeitigen Entlassung ermögliche das Land geeigneten Gefangenen eine vorzeitige Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Nach Angaben eines Justizsprechers saß ein Großteil der vorzeitig entlassenen Straftäter wegen Diebstahls (57 Fälle) oder Körperverletzung (20) im Gefängnis. In 18 Fällen ging es demnach um Erschleichen von Leistungen, meist handelt es sich dabei um Schwarzfahren. Im vergangenen Jahr profitierten laut Justizbehörde 141 Häftlinge in Berlin von der Entscheidung, so viele waren es auch im Jahr 2020. Bei den Zahlen für das aktuelle Jahr seien noch Veränderungen möglich. Diese seien vermutlich aber geringfügig, so der Sprecher.
Auch in den meisten anderen Bundesländern werden Häftlinge dank der Weihnachtsgnade frühzeitig entlassen. Im vergangenen Jahr durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit rund 800 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende. In Berlin gilt ab 2017 der Zeitraum für die frühzeitige Entlassung bereits ab Oktober.