Aktuelle Sprache: Deutsch

Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen

Corona und Schule

Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers.

Berliner Schüler:innen müssen sich weiterhin zweimal in der Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.

Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Testpflicht, an der Berlin als einziges Bundesland festhält, ist laut Gerichtsentscheid rechtmäßig.

Testpflicht laut Gerichtsentscheid unbedenklich

Das Gericht hatte bereits zuvor entschieden, gegen die Testpflicht an Schulen gebe es keine durchgreifenden Bedenken. Sie sei formell rechtmäßig und könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Schutzmaßnahme angeordnet werden. Der Gesetzgeber habe den Ländern bewusst einen Spielraum gesetzt.

Keine Ungleichbehandlung von Schülern

Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gegenüber Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass geimpfte und genesene Schüler nicht von der Testpflicht ausgenommen seien. Eine Infektion sei allein durch eine Impfung oder Genesung nicht auszuschließen. Auch dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers.

Autor:in: dpa/BerlinOnline
Veröffentlichung: 27. Mai 2022
Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2022

Weitere Meldungen