Wer diese Zulagen nachweisen kann, soll künftig auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt pauschal eine Gebührenbefreiung für eine bestimmte Parkzone am Arbeitsplatz erhalten können. Von der Regelung würden Beschäftigte der Polizei, der Feuerwehr, der Ordnungsämter und der landeseigenen Krankenhausbetriebe profitieren, heißt es von den beiden Senatsverwaltungen. «Für alle anderen Schichtarbeitenden bleibt wie bisher die Möglichkeit, einen individuellen Antrag auf Parkgebührenerlass mit Nachweis der eigenen Arbeitszeiten zu stellen.»