Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen sollen ihre Gäste länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Laut Entwurf wird die Außengastronomie in Ausgehvierteln künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr erlaubt, an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24 Uhr. Bisher ist in der Regel um 22 Uhr Schluss. Nach Angaben Giffeys gelten die Bereiche als Ausgehviertel, in denen es eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs gibt und die besonders abends und nachts viele Besucher mit üblicherweise höherer Geräuschkulisse verzeichnen. Als Beispiele nannte sie die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten. Voraussetzung für den längeren Betrieb ist, dass die Außengastronomie nicht "als störend auffällt", wie es hieß. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohnenden können die Bezirke auch künftig Maßnahmen dagegen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Restaurants oder Kneipen begrenzen.