Am 25. Juni 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes beschlossen. Es novelliert das bisherige Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG).
Die wichtigste Änderung: Die bisherigen Gremien der Seniorenmitwirkung auf Landesebene, der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung, werden zu einem neuen, einheitlichen Landesmitwirkungsgremium zusammengeführt: dem Landesseniorenrat.
Das Gesetz trat am 29.10.2026 mit Beginn der 20. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.
Bisheriger Rechtszustand / Übergangsregelung
Der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung bleiben in ihren bisherigen Zuständigkeiten bis zur Konstituierung des neuen Landesseniorenrats bestehen und nehmen ihre Aufgaben weiterhin wahr. Nach der gesetzlichen Übergangsregelung amtieren sie über das Inkrafttreten des Gesetzes hinaus so lange fort, bis der neue Landesseniorenrat konstituiert ist. Ein nahtloser Übergang der Seniorenmitwirkung auf Landesebene ist damit gewährleistet.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 82. Jahrgang, Nr. 22, vom 8. Juli 2026