Der Hund war ins Tierheim gekommen, nachdem der Halter wegen einer psychischen Erkrankung als Notfall in eine Klinik gebracht worden war. In seiner Wohnung hatte die Polizei einen Hund und eine Katze gefunden.
Das Veterinäramt gab den etwa fünf Jahre alten Spitz-Corgi-Mix schon nach wenigen Tagen zur Vermittlung frei. Obwohl der Betreuer des Kranken der Behörde laut Gericht angeboten hatte, den Hund vorübergehend einer erfahrenen Halterin in Obhut zu geben, wurde das Tier Ende Januar verkauft.
Der Mann habe sich auch vor dem Klinkaufenthalt um seinen Hund gekümmert, das Tier sei in gutem Zustand gewesen, befand das Gericht. Zudem hätten die behandelnden Ärzte bescheinigt, dass der Hund zur Stabilisierung des Kranken beitragen könne.
Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass die Behörde das Tier notfalls von den neuen Haltern zurückkaufen müsse. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

