Die oppositionelle CDU befürwortet zwar ebenfalls die weitere Nutzung der Braunkohle, sieht aber inzwischen für Windkraft und Solaranlagen die Grenze des Zumutbaren im Land erreicht. Sie setzt vor allem auf Erdwärme sowie Forschung und Entwicklung für neue innovative Lösungen. Klimaschutzziel hätten im Zweifel hinter Landesinteressen zurückzustehen.
Bündnis 08/Die Grünen und Umweltschützer wiederum werfen der Regierung vor, mit ihrer «Energiestrategie 2030» die entscheidende Wende zu mehr Klimafreundlichkeit zu blockieren. Die Region Berlin-Brandenburg könnte aus ihrer Sicht schon bis 2030 auf die Braunkohle verzichten und sich mit Strom aus regenerativen Energien versorgen. Energiethemen stehen auch auf der Liste beider Fragestunden in dieser Woche. Begleitend zur Debatte wird es vor dem Landtagsgebäude Demonstrationen der Umweltorganisation Greenpeace und der Industriegewerkschaft (IG) Bergbau, Chemie, Energie geben.
Thema einer Aktuellen Stunde am Donnerstag ist auf Antrag der Bündnisgrünen das Wassermanagement in Brandenburg. Sie bezweifeln, dass bis 2015 oberirdische Gewässer wie auch das Grundwasser einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreichen können, wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsehe. Äußerer Anlass ist der Weltwassertag am 22. März. Außerdem stehen Berichte der Regierung zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin, zum Radtourismus sowie zur Kommunalverfassung auf der Tagesordnung des Parlaments. Verschiedene Anträge beschäftigen sich mit Hilfen für das vom Hochwasser betroffenen Oderbruch, mit der Förderung von Seniorengenossenschaften und der Absicherung des Pensionsfonds für Beamte.
Einstimmig empfiehlt der Innenausschuss dem Landtag, Namenszusätze auf Ortsschildern zuzulassen. Frankfurt (Oder) könnte sich dann «Kleist-Stadt», Kyritz Hansestadt oder auch Neuruppin «Fontane-Stadt» nennen. Die Landesregierung hat schon einen entsprechenden Gesetzentwurf in Aussicht gestellt. Allerdings soll für solche Namenszusätze eine Dreiviertelmehrheit in den Stadtverordneten- und Gemeindeversammlungen die Voraussetzung sein, um einen weitgehenden Konsens zu erzwingen.

