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Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) hat das Ziel, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen.
Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruch kommt. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen und dort in geringen Konzentrationen unvermeidlich sind. Werden sie von Menschen über die Atemluft eingeatmet, können sie zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen.
Ansprechpersonen Bezirke
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Bitte nutzen Sie das Kataster für Verdunstungskühlanlagen (KaVKA) für die Anzeige einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder Nassabscheiders oder die Übersendung von Informationen hierzu.
Gesetze / Vorschriften
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
(nicht kostenfrei verfügbar, Bezug bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) -
VDI-Richtlinie 3679 Blatt 1 Nassabscheider – Grundlagen, Abgasreinigung von partikelförmigen Stoffen
(nicht kostenfrei verfügbar, Bezug bei Beuth Verlag GmbH, Berlin)
Weiterführende Informationen
- Merkblatt zur 42. BImSchV (IHK Berlin)
- Merkblatt und FAQ zur 42. BImSchV (LfU Bayern)
- Legionellose-Informationen (Robert Koch Institut)
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
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