Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen zum Beispiel durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung.
Ziel des Vorsorgegedankens ist es, die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen, bevor Gefährdungen auftreten.
Auch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt darauf ab, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Vorsorgemaßnahmen zu verhindern.
Bodenbelastungen können in zwei Formen auftreten:
- als stoffliche Belastung, bei der Fremd- bzw. Schadstoffe in den Boden eingetragen werden,
- als nichtstoffliche Belastung, bei der sich Natur und Zustand des Bodens insbesondere verändern durch:
- Erosion (Wind- und Wassererosion),
- Verdichtung,
- Versiegelung (Abdichtung des Bodens gegen die Atmosphäre),
- Verschlämmung und
- Abtrag (durch Rohstoffabbau).
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich zu Gefährdung und Belastung von Böden.