Bodenschutz, Altlasten und Grundwasserbelastungen

Boden und Altlasten

Worum geht es?

Böden und die Gewässer (einschließlich Grundwasser) zählen zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Den Schutz des Bodens regelt das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Boden im Sinne des BBodSchG ist die obere Schicht der Erdkruste, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.

Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Es gilt:

  • schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,
  • Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Es bestehen Meldepflichten, wenn es Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen, Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen gibt.

Es ist möglich, bei den zuständigen Behörden Auskünfte über Boden- und Grundwasserverunreinigungen zu erhalten.

Orientierende Untersuchung

Liegen der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vor, daß eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, wird die Behörde zur Ermittlung des Sachverhalts in der Regel eine orientierende Untersuchung veranlassen.

Detailuntersuchung

Räumt die orientierende Untersuchung den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast nicht aus, muss eine Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden. Diese Untersuchung kann von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

Sanierung

Liegt der Nachweis einer schädlichen Bodenverunreinigung oder Altlast vor, so besteht die gesetzliche Verpflichtung (für wen ist im Gesetz definiert), den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern (einschließlich Grundwasser) so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Es kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations- auch Sicherungsmaßnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen.
In schwierig gelagerten Fällen sind vor den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen noch Sanierungsuntersuchungen und eine Sanierungsplanung erforderlich.
Die Behörde kann die Hinzuziehung von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen fordern. Diese müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Einzelheiten regelt in Berlin die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV).
Als Arbeitshilfe für Fälle, in denen Grundwasserverunreinigungen eine Rolle spielen, werden in Berlin zusätzlich zu den bereits genannten Regelwerken die Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen in Berlin (Berliner Liste 2005) herangezogen.
Steht die Grundwasserbenutzung im Zusammenhang mit einer bodenschutzrechtlichen Maßnahme bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung, erteilt diese Erlaubnis das Umwelt- und Naturschutzamt.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich zu den Themen des nachsorgenden Bodenschutzes, beantwortet konkrete Fragen und bringt Beispiele zu Sanierungsprojekten und -verfahren im Land Berlin.

Die Broschüre Der Boden und ich – ein Service des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin – richtet sich an Pädagogen und Eltern, die kleinen Kindern den Wert unserer Ressource Boden anschaulich vermitteln wollen.

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