Einreise: Ankommen in Deutschland, Einreisebestimmungen, Weiterfahrt

Willkommen am Hauptbahnhof

Diese Seite wird derzeit im Hinblick auf den Ankommensprozess aktualisiert. Wenn Sie neu in Berlin eintreffen, ist das Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße 285 in 13437 Berlin-Reinickendorf ihre Erstanlaufstelle. Das Ankunftszentrum hat durchgehend geöffnet. Es besteht aus einer Übergangs-Unterkunft und einem Registrierungsbereich. Der Einlass zum Ankunftszentrum befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Haus 2. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten.

Regelungen zur visumfreien Einreise für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine

Ukrainische Staatsangehörige, die sich kurz vor oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für einen Zeitraum von 90 Tagen nach der Ersteinreise auf dem deutschen Bundesgebiet aufhalten. Dieselbe Regelung gilt für

  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen oder von Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten, die am 24. Februar2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben sowie
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten, die sich am 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.

Innerhalb dieser 90 visumfreien Tage müssen Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, wenn Sie länger bleiben möchten. In Berlin ist hierzu eine Registrierung notwendig. Bis Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird, dürfen Sie eine Arbeit aufnehmen und Sozialleistungen beantragen. Sie benötigen keinen biometrischen Reisepass oder Schengen-Visum, um nach Deutschland und Berlin zu kommen.

Die 90-Tage-Frist gilt, wenn Sie bis zum 4. Dezember 2026 ohne Visum einreisen. Dann halten Sie sich legal in Deutschland auf und können Unterstützung in Anspruch nehmen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kriegsgeflüchtete, die bereits einen Aufenthaltstitel nach der Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Polen oder Tschechien) erhalten haben.

Einreise mit Bahn und Auto

Viele Geflüchtete reisen mit der Bahn nach Deutschland und Berlin ein. Es bestehen Zugverbindungen aus Gdynia, Poznań, Warszawa, Przemyśl, Kraków und Wrocław in Polen, aus Budapest in Ungarn und aus Prag in Tschechien. Die meisten Züge aus Polen fahren nach Berlin, einige jedoch auch nach Frankfurt (Oder), Cottbus und Hannover. Aus Budapest kommen Sie über Wien nach München, Nürnberg oder Passau und aus Prag nach Dresden. Es kursieren Gerüchte, dass eine Ankunft und Registrierung nur in Berlin möglich sind. Das ist falsch. Sie können sich in allen deutschen Städten registrieren und erhalten Hilfe. Die Zugfahrt ist für Geflüchtete kostenlos. Sie benötigen kein Ticket. Sie müssen lediglich ihren ukrainischen Ausweis oder Pass vorzeigen.

Sofern Sie mit dem Zug am Berliner Hauptbahnhof anreisen, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel zum Ankunftszentrum in Reinickendorf in der Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin. Das Ankunftszentrum hat durchgehend geöffnet.

Um zum Ankunftszentrum in Reinickendorf zu kommen, fahren Sie vom Hauptbahnhof am besten mit den Linien S3, S5, S7 oder S9 der S-Bahn oder der U-Bahn-Linie U5 zum Alexanderplatz. Von dort geht es weiter mit der U8, der Ausstieg ist an der Station Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist kostenpflichtig nach BVG-Tarif.

Sie können auch mit dem eigenen Auto einreisen. In Deutschland ist grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Weiterreise in ein anderes Bundesland oder EU-Land

Sofern Sie nicht in Berlin bleiben möchten, können Sie kostenlos in ein anderes Bundesland reisen. Hierfür stehen unter anderem Busse zur Verfügung. Sie können auch mit dem Zug weiterreisen. Sie erhalten im DB Reisezentrum ein kostenloses “helpukraine”-Ticket. Damit können Sie in eine beliebige Stadt in Deutschland und in zahlreiche Städte im Ausland fahren. Es sind Fahrten nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Südtirol möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r einem anderen Bundesland zugewiesen werden können, damit die Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge nicht nur im Land Berlin passiert. Sofern Sie einem anderen Bundesland zugewiesen werden, erhalten Sie eine kostenlose Fahrkarte (als E-Token) für die Fahrt in das zuständige Bundesland. Weiterführende Informationen zum Help Ukraine-Ticket.

Weiterführende Informationen

Ukrainische Flüchtlinge

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen, die helfen wollen. Weitere Informationen

Willkommenszentrum

Ankunft: Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Informationen zu Ankunft, Unterkunft, Erstversorgung und mehr. Weitere Informationen

Regenbogenflagge in Berlin

Anlaufstellen für LSBTI-Geflüchtete

Berlin ist Regenbogenstadt und unterstützt gemeinsam mit vielen Projekten und Institutionen LSBTI-Geflüchtete. Weitere Informationen

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich unter der E-Mail-Adresse TF-Ukraine@LAF.berlin.de beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten melden. Außerdem bietet diese Webseite Informationen zu verschiedenen Themen. Oder Sie wenden sich direkt an die jeweils zuständige Behörde.