Es sollen alle Bäume an Straßen und Wegen, bei einer pauschal als Mindestgröße angesetzten Wuchshöhe des Baumes von 15 Meter und einem Stammdurchmesser von bis zu 50 Zentimetern, eine passend große und gute Baumscheibe erhalten. Die Baumscheiben soll in der Form gleichmäßig verteilt um die Mitte des Baumes herum errichtet sein. Der ... mehr