Den Berliner Autorenlesefonds gibt es auch 2026 wieder!
Seit dem 22.04.2026 sind die Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in den Bezirken („Berliner Autorenlesefonds“) im Haushaltsjahr 2026 bewilligt. Das bedeutet:
- Professionelle Autor:innen und Buchillustrator:innen mit Hauptwohnsitz in Berlin werden über den Fonds gefördert.
- Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Anträge stellen können öffentliche und der Öffentlichkeit zugängliche private Schulen des Bezirks sowie Bezirks- und Stadtbibliotheken.
- 500 € (brutto) erhalten die Akteure für eine mindestens 45-minütige Veranstaltung. Digitale Veranstaltungen sind möglich.
- Publikationsnachweis: Antragstellende bzw. Akteure weisen nach, dass sie bereits ein nicht selbst finanziertes Buch, ein Theaterstück, Film oder Hörspiel gesendet oder aufgeführt haben oder in z.B. Anthologien, Feuilletons publizierten.
- 6 Lesungen einer/s Autor:in bzw. Buchillustrator:in werden maximal aus dem Fonds gefördert, je Antragsteller:in maximal 12 Veranstaltungen.
Die ausführlichen Richtlinien finden Sie unten.