Autorenlesefonds 2024

Berliner Autorenlesefonds

Den Berliner Autorenlesefonds gibt es auch 2024 wieder!

Seit dem 08.04.2024 sind die Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in den Bezirken („Berliner Autorenlesefonds“) im Haushaltsjahr 2024 bewilligt. Das bedeutet:

  • Professionelle Autor*innen und Buchillustrator*innen mit Hauptwohnsitz in Berlin werden über den Fonds gefördert.
  • Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Anträge stellen können öffentliche und der Öffentlichkeit zugängliche private Schulen des Bezirks sowie Bezirks- und Stadtbibliotheken.
  • 450 € (brutto) erhalten die Akteure für eine mindestens 45-minütige Veranstaltung. Digitale Veranstaltungen sind möglich.
  • Publikationsnachweis: Antragstellende bzw. Akteure weisen nach, dass sie bereits ein nicht selbst finanziertes Buch, ein Theaterstück, Film oder Hörspiel gesendet oder aufgeführt haben oder in z.B. Anthologien, Feuilletons publizierten.
  • 6 Lesungen einer/s Autor*in bzw. Buchillustrator*in werden maximal aus dem Fonds gefördert, je Antragsteller*in maximal 12 Veranstaltungen.

Die ausführlichen Richtlinien finden Sie unten.

Hinweise für Schulen

Schulen, die Veranstaltungen durchführen möchten, sprechen mit Autorin bzw. Autor den Inhalt und den Termin ab und senden den mit allen erforderlichen Daten (ACHTUNG: 1. Wohnsitz) komplett ausgefüllten Antrag im Original an folgende Adresse:

Ingeborg-Drewitz-Bibliothek, Öffentlichkeitsarbeit, Fr. Fürstenau, Grunewaldstr. 3, 12165 Berlin. Tel.: (030) 90299 5911.

Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden und von der Autorin bzw. dem Autor und der beantragenden Schule unterschrieben werden müssen.

Wie funktioniert es und warum 4 Wochen?
Die Anträge werden nach Datum des Eingangs bearbeitet. Wir prüfen, ob die Richtlinien des Autorenlesefonds beachtet werden. Anträge, die unvollständig sind oder bei denen der Lesungstermin zu kurzfristig ist, senden wir zurück. Der von uns aufgrund Ihrer Angaben erstellte Lesungsvertrag geht an den/die Autor*in. Nach dessen Rücksendung kann die Lesung stattfinden. Die Schule sendet nach erfolgreicher Lesung den Bericht zur Veranstaltung zurück und der Autor bzw. die Autorin erhalten das Honorar.

WICHTIG:
  • Wir nehmen nur Anträge von Einrichtungen aus Steglitz-Zehlendorf entgegen.
  • Nachträgliche Änderungen von Termin und/oder Uhrzeit teilen Sie uns bitte mit.

Hinweise für Autor*innen

Anfragen für eine Lesung in einer öffentlichen Bibliothek des Bezirks Steglitz-Zehlendorf senden Sie bitte an: ulrike.fuerstenau@ba-sz.berlin.de. Wir behalten uns bei den Lesungen eine Auswahl vor.

Antrag und Förderrichtlinie

  • Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2024

    PDF-Dokument (346.5 kB)

  • Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum Berliner Autorenlesefonds im Jahr 2024

    PDF-Dokument (121.6 kB)