Den Berliner Autorenlesefonds gibt es auch 2024 wieder!
Seit dem 08.04.2024 sind die Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in den Bezirken („Berliner Autorenlesefonds“) im Haushaltsjahr 2024 bewilligt. Das bedeutet:
- Professionelle Autor*innen und Buchillustrator*innen mit Hauptwohnsitz in Berlin werden über den Fonds gefördert.
- Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Anträge stellen können öffentliche und der Öffentlichkeit zugängliche private Schulen des Bezirks sowie Bezirks- und Stadtbibliotheken.
- 450 € (brutto) erhalten die Akteure für eine mindestens 45-minütige Veranstaltung. Digitale Veranstaltungen sind möglich.
- Publikationsnachweis: Antragstellende bzw. Akteure weisen nach, dass sie bereits ein nicht selbst finanziertes Buch, ein Theaterstück, Film oder Hörspiel gesendet oder aufgeführt haben oder in z.B. Anthologien, Feuilletons publizierten.
- 6 Lesungen einer/s Autor*in bzw. Buchillustrator*in werden maximal aus dem Fonds gefördert, je Antragsteller*in maximal 12 Veranstaltungen.
Die ausführlichen Richtlinien finden Sie unten.