Benutzungshinweise

Vier farbige Bibliotheksausweise

Unsere Bibliotheken zu nutzen, ist einfach – zum entspannten Lesen oder zum Arbeiten benötigen Sie keinen Bibliotheksausweis. Wenn Sie etwas ausleihen wollen, wenden Sie sich an eines unserer Informationspulte. Dort erhalten Sie Ihren Bibliotheksausweis.

Übrigens: Einen Bibliotheksausweis können Sie sich in jeder Bibliothek, die dem Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) angehört, ausstellen lassen. Die Ausweise sind personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar.

So geht es:

Anmeldung

Der Bibliotheksausweis ist in allen Einrichtungen des Verbundes Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) ab dem Tag der Anmeldung ein Jahr gültig. Die Jahresgebühr richtet sich nach Personengruppe oder Grund der Ermäßigung (Zu den Entgelten).

Voraussetzung für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Weiterhin benötigen Sie:

Erwachsene (ab 16 Jahren)

  • einen gültigen Personalausweis oder
  • Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung
  • falls vorhanden, Nachweis über den Grund einer Ermäßigung (Studierendenausweis o.ä.)

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

  • ausgefülltes Anmeldeformular mit Unterschrift der erziehungsberechtigten Person
  • Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebescheinigung (bzw. Kopie der Dokumente) der erziehungsberechtigten Person
  • ggf. Schülerausweis des Kindes

Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Krippen und sonstige Institutionen

Ausleihe und Verlängerung

  • Ausleihfristen für Medien:

  • 4 Wochen

    2 Wochen

    • Bücher
    • Gesellschaftsspiele
    • Tonie-Boxen
    • Kamishibais
    • E-Book-Reader
    • Noten
    • Musikinstrumente
    • CDs
    • DVDs
    • Blu-rays
    • Tonies
    • TING, tiptoi, BOOKii-Hörstifte
    • Konsolenspiele
    • Zeitschriften

Verlängerung

  • Medien können bis zu 2 x verlängert werden. Das können Sie online erledigen oder in der Bibliothek – auch ohne diese Medien dabei zu haben. Für eine weitere Verlängerung bringen Sie die Medien bitte mit. Bitte beachten Sie:
    • Vorgemerkte Medien können nicht verlängert werden.
    • Die Verlängerung von Medien ist erst nach Ablauf der Hälfte der Ausleihfrist möglich (bei 4 Wochen Ausleihfrist können Sie frühestens nach 2 Wochen verlängern).

Mengenbeschränkung

Pro Bezirk können Sie bis zu 60 Medien ausleihen.

Entgeltordnung

Die aktuellen Entgelte sowie die Benutzungsbedingungen des VÖBB finden Sie hier.

Rückgabe

Mittlerweile können Sie in einigen Bibliotheken außerhalb der regulären Öffnungszeiten Ihre Medien zurückgeben. Dazu benötigen Sie Ihren Bibliotheksausweis nicht.

Bitte beachten Sie: Erfolgt die Rückgabe nicht bei der Bibliothek, zu deren Beständen die Medien zählen, fallen für jedes Medium Transportkosten an. Sobald diese Medien eingelegt und gebucht wurden, werden die Kosten in Ihrem Bibliothekskonto vermerkt. Der Vorgang kann nicht abgebrochen oder rückgängig gemacht werden.

Einige wenige Medien (Fernleihen, Grafiken, übergroße Medien) nimmt der Automat nicht an.

Eine Übersicht der Außenrückgaben finden Sie hier.

Benutzungsbedingungen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken (BÖBB)