Landesverbraucherschutzminister sagen Lebensmittelkriminalität den Kampf an

Pressemitteilung vom 15.06.2018

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben einen Katalog an Maßnahmen gegen Lebensmittelkriminalität verabschiedet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte unter Leitung Berlins das Konzept in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet.

Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, erklärt hierzu:

„Der Kampf gegen Lebensmittelkriminalität kann nicht an den Grenzen der Bundesländer enden. Die Akteure in diesem Deliktfeld zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie national und international vernetzt sind. Um wirksam gegen Lebensmittekriminalität vorzugehen, sind wir daher auf eine koordinierte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden angewiesen. Darüber hinaus ist der Schutz von Whistleblowern unerlässlich.“

Die Verbraucherschutzminister halten eine zentrale Datenbank für erforderlich, in der alle relevanten Daten gespeichert werden, die auf Fälle von internationale und überregionale Lebensmittelkriminalität hinweisen.

Darüber hinaus sollen Whistleblower stärker geschützt werden. Hierzu zählt insbesondere der Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine weitere Kernforderung des Konzeptes ist eine stärkere Koordinierung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Behörde soll nach den Vorschlägen der Landesminister das Vorgehen bei internationalen und überregionalen Fällen von Lebensmittelkriminalität intensiver koordinieren.

Das Konzept wurde am Freitag auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken einstimmig beschlossen. Das Dokument finden Sie hier