Warnung der Bevölkerung

Alarmierung durch Bund und Länder

Im Zivilschutzfall übernimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Warnung der Bevölkerung im Namen des Bundes.
Hierfür bedient es sich der Nationalen Warnzentrale sowie der Zivilschutz-Verbindungsstellen. Diese arbeiten eng mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), den Dienststellen der NATO, der Bundeswehr, den betroffenen Bundesressorts sowie den Lagezentren der Länder zusammen. Die Zuständigkeiten der Warnung der Bevölkerung sind im § 6 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt.

Aufgabe der Nationalen Warnzentrale im Verteidigungsfall ist:

  • Das Führen und Bewerten der Warnlage – einschließlich der radiologischen Lage,
  • die Koordination aller an der Warnung der Bevölkerung beteiligten Stellen, insbesondere die Koordination von Maßnahmen zur Warnung und Entwarnung,
  • die Verbindung zu den Warnstellen der Anrainerstaaten und der NATO.

Aufgabe der Zivilschutzverbindungsstellen ist:

  • der ständige Informationsaustausch mit militärischen Dienststellen der Bundeswehr und der NATO,
  • die laufende Lagebeobachtung und -beurteilung,
  • die Warnung bei Angriffen auf dem Luftweg und aus dem Weltraum,
  • das Monitoring des Betriebs des Modularen Warnsystems.

Das Referat “Warnung der Bevölkerung” des BBK entwickelt die Grundlagen für die Warnung der Bevölkerung im Zivilschutz. Hierzu gehört der Betrieb und die Weiterentwicklung des bundesweiten Modularen Warnsystems (MoWaS) und der Warn-App NINA. Außerdem verantwortet das BBK die Anbindung der verschiedenen Warnmöglichkeiten an das Warnsystem. Das betrifft zum Beispiel weitere Rundfunksender, Sirenen und dass seit dem 23. Februar 2023 verfügbare Cell Broadcast.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten: