Selbstschutz

Puzzleteil

Im Bevölkerungsschutz agieren zahlreiche behördliche und nichtbehördliche Akteure mit unterschiedlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, um ein leistungsstarkes und komplexes Hilfeleistungssystem gewährleisten zu können. Das Hilfeleistungssystem umfasst verschiedenste Maßnahmen und Vorkehrungen zur Steigerung der Resilienz auch im Fall der Zivilverteidigung. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass vorhandene staatliche Vorsorgestrukturen keine 100%ige Daseinsvorsorge bieten können.

Das im Bevölkerungsschutz vorhandene integrale Hilfeleistungssystem verfolgt daher einen ganzheitlichen Ansatz. Ein zentrales Element bildet hierbei der Selbstschutz. Der Selbstschutz definiert die Summe der individuellen Maßnahmen der Bevölkerung und / oder von Behörden bzw. Betrieben zur Vermeidung, Vorsorge und Bewältigung von Ereignissen.

Mithin existiert für den bestehenden Versorgungsanspruch im Verteidigungsfall auch die Notwendigkeit, dass die Bevölkerung eigene Vorkehrungen für den Notfall trifft.

Entsprechende Hinweise und Empfehlungen zum Umgang sowie zu treffenden Vorsorgemaßnahmen können Sie den nachfolgenden Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entnehmen.

Eine Frau steht vor einem Regal mit wichtigen Gegenständen für die private Notfallvorsorge

Deckblatt des Notfallratgebers

Notfallratgeber des BBK

Am 13. Oktober 2025 hat das BBK einen neuen Notfallratgeber veröffentlicht.

Der Ratgeber “Vorsorgen für Krisen und Katastrophen” fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Einige Hinweise betreffen auch die Zivile Verteidigung. Weitere Informationen zum Notfallratgeber erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Referat III A – Zivilverteidigung, Kritische Infrastrukturen, Cybersicherheit, Feuerwehr und Rettungsdienst

Ansprechperson

Frau Dr. von Holtum