Der Katastrophenschutzdienst

Allgemeine Informationen über den Katastrophenschutzdienst

Der Katastrophenschutzdienst ist ein nach Landesrecht organisiertes System der Katastrophenvorsorge und -abwehr im Sinne von § 2 des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG). Er ist Bestandteil eines einheitlichen Hilfeleistungssystems, dessen Grundlage die bei den Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr vorgehaltenen Kräfte und Mittel sowie die Organisationsstrukturen für einen ressortübergreifenden gemeinsamen Einsatz sind.

Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes werden in dieses einheitliche Hilfeleistungssystem einbezogen. Sie sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen und nach den Fachdiensten ABC-Dienst, Betreuungsdienst, Brandschutzdienst und Sanitätsdienst ausgerichtet sind. Sie haben die Aufgabe, Gefahren bei außerordentlichen Schadensereignissen abzuwehren sowie Schäden zu beseitigen und dadurch die Katastrophenschutzbehörden zu unterstützen.

Bei Einsätzen und Übungen unterstehen sie der anordnenden Katastrophenschutzbehörde und handeln in ihrem Auftrag. Ausgebildet wird in den einzelnen Fachdiensten neben der allgemeinen Fachdienstausbildung unter anderem in den Bereichen Kraftfahrer (Führerschein C1 und C1E), Fahrzeugtechnik, Maschinisten, Sprechfunker und Feldköche.

Die Einheiten des Katastrophenschutzdienstes sind dazu aufgestellt, die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, insbesondere die Berliner Feuerwehr, beim Eintritt von Katastrophen und Großschadenslagen zu unterstützen. Da solche Ereignisse äußerst selten eintreten, müssen die Helferinnen und Helfer neben ihrer theoretischen Ausbildung durch den Einsatz bei verschiedensten Großveranstaltungen, beispielsweise Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen, trainiert werden.

Die Berliner Feuerwehr ist zur Erfüllung der Aufgaben des Katastrophenschutzes im Zivilschutz verpflichtet (§ 11 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG).

Die anerkannten privaten Hilfsorganisationen

  • Arbeiter-Samariter-Bund e.V.,
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.,
  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
  • Malteser Hilfsdienst e.V.

sind nach den §§ 20 ff. des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) zur Mitwirkung verpflichtet. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Der Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst gehört zu den Einheiten und Einrichtungen im Bevölkerungsschutz, die von den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr gestellt werden.

Der Sanitätsdienst dient zur Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und stellt weitere Transportkapazität zur Verfügung. Er ist grundsätzlich nicht auf einen kurzfristigen Einsatz, sondern auf den Einsatz bei andauernder Schadensbewältigung ausgerichtet. Bei der medizinischen Absicherung von Großveranstaltungen kommen die Einheiten und Einrichtungen des Sanitätsdienstes ebenfalls zum Einsatz. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten im Sanitätsdienst gehören insbesondere:

  • Aufsuchen und Registrieren von Verletzten und Erkrankten,
  • Durchführen medizinischer Sofortmaßnahmen,
  • Mitwirken beim Einrichten und Betreiben von Patientenablagen,
  • Mitwirken beim Einrichten und Betreiben von Behandlungsplätzen,
  • Sanitätsdienstliches Betreuen von Verletzten und Erkrankten,
  • Durchführen des Transportes von Verletzten und Erkrankten,
  • Unterstützen bei der Umsetzung von Evakuierungsmaßnahmen.

Zu den Fahrzeugen der sanitätsdienstlichen Komponente im Katastrophenschutz gehören in erster Linie:

  • Gerätewagen Sanität (GW San)
  • Notfallkrankenwagen (KTW Typ B)
  • Kommandowagen (KdoW)

Der Betreuungsdienst

Der Betreuungsdienst hat die Aufgabe, hilfsbedürftige Personen zu versorgen und sozial zu betreuen. Dies umfasst insbesondere die Versorgung mit Gütern des dringenden persönlichen Bedarfs und die soziale Betreuung.

Daneben kann der Betreuungsdienst auch die Sozialverwaltung des Landes Berlin unterstützen (z.B. Einrichten von Obdachlosenlagern in den Bezirken, Vorbereitungen der Sozialämter, Unterstützung bei der Verpflegung Obdachloser und Hilfsbedürftiger, Unterstützung der Wohlfahrtsverbände), Feuerwehreinheiten bei Großschadensereignissen von längerer Dauer unterstützen, andere Katastrophenschutzeinheiten unterstützen und Sanitätseinheiten um Betreuungseinheiten oder -teileinheiten ergänzen.

Im Betreuungsdienst werden als Teileinheiten Trupps für die nachfolgend genannten Bereiche gebildet: Führung, soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung.

Der CBRN-Dienst - Dienst zur Erkundung und Abwehr von Gefahren durch chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahrstoffe

Der Dienst zur Erkundung und Abwehr von Gefahren durch chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahrstoffe (CBRN-Dienst) stellt die durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Mittel drohenden Gefahren fest und dekontaminiert Personen und Sachen. Taktische Einheiten werden für die Bereiche Erkundung und Dekontamination gebildet:

  • Erkundung kontaminierter Gebiete durch Spüren und Messen,
  • Melden von radioaktiver oder chemischer Kontamination,
  • Probennahme,
  • Kennzeichnen und messtechnisches Überwachen kontaminierter Flächen
  • Erfassen und Melden örtlicher Wetterdaten,
  • Dekontamination von Einsatzkräften und sonstigen, an der Einsatzstelle angetroffenen Personen mit mobiler Ausstattung,
  • Mitwirken bei der stationären Dekontamination von Personen in Notfallstationen oder sonstigen behelfsmäßigen Einrichtungen (Dekon P),
  • Dekontamination von Fahrzeugen und sonstigem Großgerät (Dekon G) mit dem Ziel, dass von diesen keine radioaktive, biologische oder chemische Gefährdung der Einsatzkräfte oder Dritter ausgeht,
  • abschließende Dekontamination von einsatzwichtigem Gerät und Schutzausrüstung mit dem Ziel der Erhaltung der Einsatzbereitschaft bei unterbrochenem oder unzureichendem Nachschub.

Die Aufstellung und Gliederung des CBRN-Dienstes wird durch die Berufsfeuerwehrund die Freiwilligen Feuerwehren sowie die privaten Hilfsorganisationen Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. und Deutsches Rotes Kreuz vorgenommen.

Der Brandschutzdienst

Die Einheiten des Brandschutzdienstes ergänzen und unterstützen die Berliner Feuerwehr. Die Aufgaben werden im Wesentlichen von den Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen.