Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens

Ehrenzeichen für Polizei und Feuerwehr

Für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres in den Bereichen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz im Land Berlin, können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Berlins, der anerkannten privaten Hilfsorganisationen und der Berliner Ortsverbände der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes ausgezeichnet werden.

Das am 9. Mai 1978 gestiftete „Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ wird in sechs Stufen verliehen:

  • Silbernes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 1 am Bande,
  • Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 2 am Bande,
  • Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 3 am Bande,
  • Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 4 am Bande,
  • Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 5 am Bande,
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen als Steckkreuz (Sonderstufe).

Die Ehrenzeichen werden von der bzw. dem für die Senatsinnenverwaltung zuständigen Senatorin bzw. Senator verliehen und ab der Stufe 2 ausgehändigt. Die Auszeichnungen mit dem Ehrenzeichen der Sonderstufe werden im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht