Bundeswehr

Auf der Grundlage des Grundgesetzes können zur Hilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auch Streitkräfte durch ein Bundesland angefordert bzw. durch die Bundesregierung eingesetzt werden.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Potentials werden Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben und Tieren sowie zum Schutz und zur Erhaltung von für die Allgemeinheit wertvollem Material und lebenswichtigen Einrichtungen zur Hilfeleistung verpflichtet.

Denkbare und in der Vergangenheit zum Teil bereits praktizierte Einsätze von Personal und Material der Bundeswehr können sein:

  • Einsatz von Fahrzeugen (Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge)
  • Einsatz von sonstigem Großgerät (insbesondere Pioniertechnik)
  • sanitätsdienstliche Unterstützung
  • Einsatz von Fachberatern
  • Einsatz von Arbeitskräften für die unterschiedlichsten Tätigkeiten

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen leistet die Bundeswehr nur solange Hilfe, bis zivile Einrichtungen und Organisationen in ausreichendem Maße am Katastrophenort einsetzbar sind. Weitere Informationen über die Bundeswehr finden Sie unter folgendem Link: