Geflüchtete aus der Ukraine

Flagge der Ukraine weht im Wind

Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und leben in Berlin Tempelhof-Schöneberg?

Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, können seit dem 1. Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter (SGB II) erhalten.

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können in Ihrem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg gestellt werden.

Aufenthaltstitel notwendig

Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR).

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Dabei kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen z.B. um folgende Bereiche:

  • Neuantragsbearbeitung/Leistungsbewilligung
  • Wahl der Krankenkasse
  • Kostenübernahme für Wohnheime
  • Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum
  • Arbeitssuche
  • Qualifizierung
  • Sprachförderung
  • und vieles mehr

Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.