Wegfall der Berechtigungsnachweise

Muster vom Berechtigungsnachweis

Die Ausstellung der Berechtigungsnachweise wird ab 1. Oktober 2024 eingestellt.

Damit entfällt die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen durch die Jobcenter.

Siehe Pressemitteilung vom 10.09.2024

Hinweise zum Berlin-Ticket S

Die Ausgabe der VBB-Kundenkarten Berlin S endet am 31. Dezember 2024. Bereits ausgestellte VBB-Kundenkarten Berlin S behalten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit ihre Gültigkeit.

Ab dem 01. Januar 2025 gelten unverändert gültige Leistungsbescheide als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket S.

Leistungsberechtigte Personen, die noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen möchten, können dies bis zum 30. November 2024 tun, sofern sie im Besitz eines gültigen Berechtigungsnachweises sind. Die Karten werden bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt und bleiben bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit gültig.

Der gültige Leistungsbescheid (auch in Kopie) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S anerkannt und dient als Nachweis der Berechtigung für das ermäßigte Ticket. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.

Achtung:
Abweichend vom bisher geltenden Verfahren der Eintragung der BG-Nummer auf dem Berlin Ticket S ist ab dem 1. Januar 2025 die im Bürgergeldbescheid ausgewiesene personenbezogene Kundennummer auf dem Berlin-Ticket S einzutragen.

Es steht Ihnen frei, den Leistungsbescheid (bzw. eine Kopie) in Teilen zu schwärzen. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen lesbar bleiben:

  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und
  • Bewilligungszeitraum.

Anderweitige Angaben, auch die Höhe des Leistungsbezugs und/oder Kontoangaben können geschwärzt werden.

Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.

Sonstige Vergünstigungen im Land Berlin

Welche weiteren Ermäßigungen gibt es für Bürgergeldbeziehende?

Ermäßigungen für Bürgergeldbeziehende gibt es in den folgenden Bereichen:

Kultur, z.B.:

  • 3-Euro-Kulturticket
  • Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte

Sport, z.B.:

  • Berliner Bäderbetriebe
  • Kunsteisbahnen
  • freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen

Freizeit, z.B.:

  • Tierpark in Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium
  • Botanischer Garten und Botanisches Museum

Bildung, z.B.:

  • Volkshochschulen
  • Musikschulen
  • Bibliotheken

Die Einzelheiten zu den Ermäßigungen können direkt bei den genannten Anbietern erfragt werden. Auch hier ist es ausreichen, einen gültigen Leistungsbescheid (auch in Kopie) vorzulegen. Die o.g. Angaben zum Schwärzen des Bescheides gelten entsprechend.

turnende Mädchen

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es weiterhin den berlinpass – BuT. Er dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem können durch Vorlage des berlinpass – BuT die gleichen Vergünstigungen, wie oben beschrieben, in Anspruch genommen werden.

Der berlinpass – BuT wird direkt beim Jobcenter ausgestellt und zusammen mit der Grundbewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für die anspruchsberechtigten Kinder versandt. Weiterführende Informationen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.