Die Ausgabe der VBB-Kundenkarten Berlin S endete am 31. Dezember 2024. Bereits ausgestellte VBB-Kundenkarten Berlin S behalten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit ihre Gültigkeit.
Ab dem 01. Januar 2025 gelten unverändert gültige Leistungsbescheide als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket S.
Der gültige Leistungsbescheid (auch in Kopie) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S anerkannt und dient als Nachweis der Berechtigung für das ermäßigte Ticket. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.
Hinweis:
Beim Berlin Ticket S ist ab dem 1. Januar 2025 der im Bürgergeldbescheid ausgewiesene vollständige Vor- und Nachname (nicht mehr die BG-Nummer) auf dem Berlin-Ticket S einzutragen. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid übereinstimmen.
Es steht Ihnen zudem frei, den Leistungsbescheid (bzw. eine Kopie) in Teilen zu schwärzen. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen lesbar bleiben:
- Kopfbogen
- Überschrift/Betreff
- Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
- Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und
- Bewilligungszeitraum.
Anderweitige Angaben, auch die Höhe des Leistungsbezugs und/oder Kontoangaben können geschwärzt werden.
Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.
Weitere Hinweise enthält die Seite der Senatsverwaltung Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen.