Dienstvereinbarung zur Einführung des Fachübergreifenden Informationssystems (DV-FIS)

Dienstvereinbarung zur Einführung des Fachübergreifenden Informationssystems – FIS – für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Umweltschutz unter Einsatz der Informationstechnik und Integration der betroffenen Fach- und Bezirksverwaltungen ( DV-FIS )

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung
§ 2 Umfang des FIS
§ 3 Vorgehensweise
§ 4 Arbeitsschutz
§ 5 Sachverständige
§ 6 Schulungskonzept
§ 7 Leistungs- und Verhaltenskontrollen
§ 8 Inkrafttreten
§ 9 Kündigung, Änderungen
Anlage – 1 - Hardware-Komponenten des Fachübergreifenden Informationssystems
Anlage – 2 - Software-Komponenten des Fachübergreifenden Informationssystems

Zwischen der

Senatsverwaltung für Inneres von Berlin

und dem

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird auf der Grundlage von

§ 74 Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 4 und § 75 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG)
in der Fassung vom 14. Juli 1994(GVBl. S.337; 1995, S.24),
zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes
vom 20. Februar 1995 (GVBl. S.60), und
§ 13 Abs. 2 des Tarifvertrages über
die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen
mit Geräten der Informationstechnik vom 23. März 1989 (TV Infotechnik),
zuletzt geändert durch den ersten Änderungstarifvertrag vom 15. Oktober 1992,

die folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung

(1) Diese Dienstvereinbarung betrifft die Hardware und die Standard-Software, die für das Fachübergreifende Informationssystem FIS erforderlich sind, sowie die Anwendungs-Software, die für die Fachverfahren für Aufgaben der Stadtplanung, Stadtentwicklung und den Umweltschutz eingesetzt werden soll.

(2) Das FIS ist ein informationstechnisches Verfahren zur Unterstützung und besseren Kommunikation der für Stadtentwicklung und Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung und der mit entsprechenden Aufgaben befaßten Fach- und Bezirksverwaltungen des Landes Berlin, das die Arbeitsbedingungen der Dienstkräfte verbessern und die Arbeitsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen soll.

(3) Diese Vereinbarung soll sicherstellen, daß Gefahren und negative Auswirkungen für die Beschäftigten durch die Einführung des FIS weitestgehend ausgeschlossen werden, sich der Hauptpersonalrat auch für die betroffenen Dienstkräfte konstruktiv und qualifiziert dabei beteiligen kann und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird.

(4) Die Vereinbarung wird auf alle Dienstkräfte der Bezirksämter und Senatsverwaltungen angewendet, bei denen die vorgenannten Fachverfahren im Rahmen des FIS zum Einsatz kommen, unbeschadet der Rechte der örtlichen Personalvertretungen.

§ 2 Umfang des FIS

(1) Mit der im Rahmen des FIS eingesetzten Hard- und Software werden zu Beginn des Dauerbetriebs alphanumerische und grafische Anwendungen (Fachverfahren) in den Bereichen

Stadtentwicklung
Vorbereitende Bauleitplanung (FNP)
Stadtentwicklungsplanung (STEP)
Bereichsentwicklungsplanung (BEP)
Verbindliche Bauleitplanung (BPLAN)
Stadtplanung (Stadtplanungsdatei)

Umweltschutz
Altlastenverdachts-Flächenkataster
Ökologische Planungsgrundlagen
Bodenschutz (z.B. Schwermetalluntersuchungen)
Anlagenkataster
den beteiligten Dienststellen des Landes Berlin zur Verfügung gestellt.

(2) Für die Zeit der Geltung dieser Vereinbarung wird der wesentliche jeweils aktuelle Ausstattungsstand in Anlage 1 (Hardware-Komponenten) und Anlage 2 (Software-Komponenten) beschrieben.

(3) Für die Kommunikation zwischen den Verwaltungen werden das Berliner Verwaltungsnetz -MAN- 2 und die einschlägigen Dienste des Landesbetriebs für Informationstechnik LIT in Anspruch genommen.

§ 3 Vorgehensweise

(1) Der Hauptpersonalrat wird rechtzeitig und umfassend über beabsichtigte wesentliche Erweiterungen und Änderungen der Verfahren informiert, um ihn insbesondere in die Lage zu versetzen, eventuelle Beteiligungsrechte zu erkennen und einzufordern.

(2) Zu den Unterlagen gemäß § 73 PersVG rechnen die Beteiligten auch die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen der Fachverfahren.

(3) Der Hauptpersonalrat erhält im Rahmen seines Rechts, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überwachen, nach Absprache mit der betroffenen Dienststelle Zutritt zu den Betriebsräumen, in denen sich die für die Fachverfahren bestimmten Datenendgeräte befinden.

§ 4 Arbeitsschutz

Die Dienststellen übermitteln der zuständigen Personalvertretung den Ablaufplan der Arbeitsplatzbeurteilungen nach § 3 BildscharbV (§ 5 ArbSchG) sowie die Planung der Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden nach § 85 Abs.1 Nr. 7 PersVG.

§ 5 Sachverständige

Sofern der Hauptpersonalrat seine Aufgaben nach dieser Vereinbarung nur durch Hinzuziehen von Sachverständigen in ausreichender Weise wahrnehmen kann, richtet sich die Kostenübernahme dafür nach § 40 PersVG.

§ 6 Schulungskonzept

Dem Hauptpersonalrat wird vor der Einführung der Verfahren das Schulungskonzept gemäß § 7 TV Infotechnik übermittelt.

§ 7 Leistungs- und Verhaltenskontrollen

(1) Interne Zwangsprotokolle, die aus betriebstechnischen Gründen erstellt werden, dürfen nur im Rahmen des Regelungsbereichs
von § 9 TV Infotechnik zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle verwendet werden.

(2) Der zuständige Personalrat ist an den aus betriebstechnischen Gründen zu erstellenden internen Zwangsprotokollen zu beteiligen und kann diese Protokolle einsehen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft.

§ 9 Kündigung, Änderungen

(1) Diese Vereinbarung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

(2) Werden während des Einsatzes der Verfahren Auswirkungen bekannt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Dienstvereinbarung nicht vorhersehbar waren, können ergänzende Regelungen vereinbart werden. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich.

Berlin, den 5. Febr. 1999 Berlin, den 05.02.1999

Dr. Werthebach Zauner, Lehner
Senator für Inneres Hauptpersonalrat

Anlage - 1 -

Hardware-Komponenten des Fachübergreifenden Informationssystems

Technische Informationen

a) Stadtplanungsämter

UNIX-Rechner, der sowohl als grafischer Arbeitsplatz als auch als Datenbank-Server dient, mit folgenden Kenndaten:

RW 410:

Hauptspeicher 2*128 MB
Festplattenkapazität 2* 2 GB
CD – ROM Laufwerk
DAT – Laufwerk
Farbmonitor 20 “
Tastatur
Digitalisiertablett

UNIX-Rechner für die 5 Pilotbezirke (Berlin-Mitte, Reinickendorf, Tiergarten, Wedding, Weißensee) mit folgenden Kenndaten:

RW 450:

Hauptspeicher 2*128 MB
Festplattenkapazität 4 GB
CD – ROM Laufwerk
DAT – Laufwerk
Farbmonitor 20 “
Tastatur
Digitalisiertablett

Darüber hinaus wurden den Stadtplanungsämtern der Bezirke 1 Farb-Tintenstrahldrucker HP DJ 300 sowie 2 aus FIS-Mitteln beschaffte PCs (Zustimmung des HPR vom 19.04.1994 zur Beschaffung) zur Verfügung gestellt, die als multifunktionale Endgeräte eingesetzt werden können und folgende Kenndaten aufweisen:

486 DX – 33 MHz
Hauptspeicher 8 MB (1995 auf 16 MB erweitert)
Plattenspeicher 340 MB
17” Farbmonitor

Multifunktionale Endgeräte der Bezirke, die mindestens diese Ausstattung haben, können ebenfalls eingesetzt werden.

b) Umweltämter

UNIX-Rechner, der als Datenbank-Server dient, mit folgenden Kenndaten:

RW 410:

Hauptspeicher 128 MB
Festplattenkapazität 2* 2 GB
CD – ROM Laufwerk
DAT – Laufwerk
Farbmonitor 20 “
Tastatur

Darüber hinaus wurden den Stadtplanungsämtern der Bezirke 1 Farb-Tintenstrahldrucker HP DJ 300 sowie 2 aus FIS-Mitteln beschaffte PCs (Zustimmung des HPR vom 19.04.1994 zur Beschaffung) zur Verfügung gestellt, die als multifunktionale Endgeräte eingesetzt werden können und folgende Kenndaten aufweisen:

486 DX – 33 MHz
Hauptspeicher 8 MB (1995 auf 16 MB erweitert)
Plattenspeicher 340 MB
17” Farbmonitor

Multifunktionale Endgeräte der Bezirke, die mindestens diese Ausstattung haben, können ebenfalls eingesetzt werden.

c) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie

1 UNIX-Rechner, der sowohl als grafischer Arbeitsplatz als auch als Datenbank-Server eingesetzt werden kann, mit folgenden Kenndaten:

RW 410:

Hauptspeicher 96 MB
Festplattenkapazität 2* 2 GB + 1* 4 GB
CD – ROM Laufwerk
DAT – Laufwerk
Farbmonitor 20 “
Tastatur

1 Farb-Tintenstrahldrucker HP XL 300 sowie 2 aus FIS-Mitteln beschaffte PCs (Zustimmung des HPR vom 19.04.1994 zur Beschaffung), die als multifunktionales Endgerät eingesetzt werden können und folgende Kenndaten aufweisen:

486 DX – 33 MHz
Hauptspeicher 8 MB (1995 auf 16 MB erweitert)
Plattenspeicher 340 MB

Anlage - 2 -

Software-Komponenten des Fachübergreifenden Informationssystems

a) Stadtplanungsämter:

UNIX – Rechner:

IRIX 5.3 (Betriebssystem)
NFS 5.3 (Netzwerk-Software)
ORACLE 7.2.2.3 (Relationales Datenbanksystem)
SICAD/open 2.1 (Geoinformationssystem)

PC-Standard-Software:

WINDOWS 3.1xx
MS-OFFICE 4.2
LANWORKPLACE 5.0
EXCEED 5.0
YADE 4.1 (Geoinformationssystem)

Anwendungs-Software:

SICAD/open-BBP V2.0A05
(Software zur B-Planerstellung)
DIBEP (Digitale Bereichsentwicklungsplanung mit YADE)

b ) Umweltämter:

UNIX – Rechner:

IRIX 5.3 (Betriebssystem)
NFS 5.3 (Netzwerk-Software)
ORACLE 7.2.3 (Relationales Datenbanksystem)

PC-Standard-Software:

WINDOWS 3.1xx
MS-OFFICE 4.2
LANWORKPLACE 5.0
SQL-NET
SQL-FORMS 4.1.3
YADE 4.1

Anwendungs-Software:

AKER (Altlastenerkundung)
AVK (Altlastenverdachtsflächenkataster)
PROUMWS (Anlagenkataster)

c) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie:

Identische UNIX- , PC- und Anwendungs-Software wie in den Stadtplanungs- und Umweltämtern.

1. Hinweise zur digitalen Nutzung:
Der verbindliche Vertragstext ist ausschließlich in den Original-Exemplaren bei SenInn ZS C S und HPR enthalten! Im Text u.U. erwähnte Anlagen unterliegen i.d.R. Änderungen und müssen nicht auf dem neuesten Stand sein.

2. Vergleiche Dienstvereinbarung über Errichtung und Betrieb eines städtischen Hochgeschwindigkeitsnetzes (Metropolitan Area Network – MAN -) vom 9. Mai 1995 in der jeweils geltenden Fassung.