Der HPR ist umgezogen!

Neue Anschrift ab 01.12.2025:
Klosterstr. 71, 10179 Berlin

HPR-Aktuell: Neues zum Jahresauftakt

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Nach Jahren ist es dem Senat endlich gelungen eine neue, längst überfällige AV Rechtschutz zu erlassen.
Gegen die dem HPR im Rahmen des „schwächeren“ Beteiligungsrechts der Mitwirkung vorgelegte AV Rechtsschutz hatten wir erhebliche Einwendungen. Diese haben wir in einem sogenannten Erörterungsgespräch mit der Finanzverwaltung intensiv diskutiert:

Der HPR sah die verpflichtende Eigenbeteiligung in allen Verfahrensarten als äußerst problematisch an. Dies wirke aus unserer Sicht gerade in der belastenden Anfangsphase eines Verfahrens für die Kolleginnen und Kollegen abschreckend für die InanspruchInanspruchnahme des Rechtsschutzes.
Die hohen Hürden für Aktivprozesse, insbesondere bei Schmerzensgeldklagen nach Angriffen im Dienst, wären in der Praxis ein fatales Signal. Ausgerechnet diejenigen, die im Einsatz Opfer von Gewalt werden, sollen um ihre Ansprüche kämpfen, anstatt vollumfänglich vom Dienstherrn / Arbeitgeber geschützt und unterstützt zu werden.
Daher fehlte aus Sicht des HPR in der AV eine eindeutige Regelung zur (vollständigen) Kostenübernahme durch den Dienstherrn / Arbeitgeber, wenn aus dem abgeschlossenen Verfahren eindeutig die „Un“schuld festgestellt ist.

Dass das dienstrechtliche Interesse bei der Entscheidung, ob Unterstützung „geboten scheint“ oder nicht, Vorrang vor der Fürsorgepflicht den Beschäftigten gegenüber hat, kann der HPR nicht nachvollziehen. Wo bleibt hier die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Landes Berlin?

Aus unserer Sicht muss bereits beim Vorliegen eines Tatvorwurfs der dienstliche Rechtsschutz greifen. Die betroffene Kollegin oder der betroffene Kollege kann zu diesem Zeitpunkt den Umfang des Vorhalts gegenüber der zuständigen Stelle nur bedingt darlegen.

Nach intensiver, aber auch sehr konstruktiver Diskussion konnten wir im Ergebnis erreichen, dass

  • die beabsichtigte vorrangigen Inanspruchnahme einer privaten Rechtsschutzversicherung weitgehend wegfällt
  • eine bessere Verständlichkeit der Regelung, wonach gewerkschaftlicher Rechtsschutz bzw. Rechtsschutz von
  • Berufsverbänden nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist,
  • der Eigenanteil für die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen bis einschließlich A12/E12 wegfällt
  • den Wegfall der „Deckelung“ des anwaltlichen Honorars
  • die AV insgesamt verständlicher formuliert wurde und niemand ein Jura-Studium benötigt, um sie zu verstehen.

Wir sind mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden und freuen uns insbesondere darüber, dass die Beschäftigten bei Gewaltvorfällen nunmehr auf unbürokratischen Rechtschutz ihrer Behörde vertrauen dürfen.

RDV zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung Berlins

Die fortschreitende und vor allem immer schnellere Digitalisierung im Land Berlin beschäftigt den HPR in seiner täglichen Arbeit. So haben wir bereits frühzeitig den Bedarf für eine Regelung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz erkannt und im vergangenen Jahr hierzu Verhandlungen über eine Rahmendienstvereinbarung mit der SenFin und der Senatskanzlei aufgenommen.

Hierzu gibt es nun eine Entwurfsfassung, welche den örtlichen Personalräten mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übermittelt wurde. In der RDV KI, wie sie wohl in Kurzform heißen wird, werden insbesondere zu folgenden Punkten Rahmenbedingungen geschaffen:

  • Rechte und Schutzbedarfe der Beschäftigten beim Einsatz von
  • Künstlicher Intelligenz
  • frühzeitige Einbindung und ein strukturiertes Verfahren der
  • Mitbestimmung von Beschäftigtenvertretungen bei der Einführung von
  • Künstlicher Intelligenz
  • Qualifizierung der Beschäftigten
  • zentrale Erfassung der eingesetzten und geplanten Verfahren

Jetzt bleibt abzuwarten, welche Verhandlungsbedarfe sich noch aus der Beteiligung der einzelnen Verwaltungen ergeben. Unsere klare Erwartungshaltung ist der Abschluss dieser Rahmendienstvereinbarungen im Frühjahr dieses Jahres.

BodyCam zum Dritten...

Sie sind klein, leicht, schwarz, versehen mit weißer Schrift und gelbem Aufdruck. Sie kommunizieren mit dem Tragenden und strahlen nach außen mit einer LED-Leuchtdiode folgende Informationen aus: „Achtung Aufnahme“. Nein, es handelt sich nicht um das neueste Smartphone bzw. Technik-Gadget. Die Rede ist vom neuen TOP-Modell eines US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmens, welches in der aktuell dritten Phase die letzte Ausschreibung für eine am Körper getragenen Kamera, der sogenannten BodyCam, gewonnen hat.

Während der Erprobungsphasen unterschiedlicher Kameras haben wir vom HPR insbesondere Hinweise von den Kolleginnen und Kollegen und deren Beschäftigtenvertretungen aufgenommen und gegenüber der Senatsverwaltung vertreten. Dadurch wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport letztlich nicht die billigste BodyCam erworben, sondern eine mit längerer Akku-Laufzeit und besserer technischer Handhabung. Ebenso kristallisierte sich der Wunsch der Beschäftigten bei der Polizei heraus, die Pre-Recording-Zeit, also Daueraufnahmen, welche nach einer Zeit automatisiert und rückstandslos gelöscht werden, von 30 auf 60 Sekunden auszuweiten. Vergleichbar ist dies mit einem Unfalldatenschreiber – UDS, bei welchem die Daten ebenso überschrieben werden, bis es zu einem Unfall kommt.

Seit Ende Dezember des vergangenen Jahres wurde die Probe-Phase der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin auf nahezu alle Dienststellen ausgeweitet. Laut dem aktuellen Koalitionsvertrag sollen auch die bezirklichen Ordnungsämter in Berlin mit den am Körper getragenen Kameras ausgestattet werden. Um den Umgang mit den Kameras, den Videoaufzeichnungen, der Software zu regeln und Leistungs- und Verhaltenskontrollen auszuschließen, entschied sich der HPR für eine Rahmendienstvereinbarung.
Auf der Internetpräsenz Berlin.de / HPR kann unter Wissenswertes und Dienstvereinbarung mehr zur RDV BodyCam entnommen werden oder unter folgendem Link:
Link zur RDV Bodycam

Unser gemeinsames Ziel:
Keine Gewalt gegen unsere Kolleginnen und Kollegen

Neues aus dem Landesverwaltungsamt

Die Zeiten ändern sich, gelegentlich auch die Herangehensweise, Kommunikation oder Transparenz. Die Beihilfestelle im Landesverwaltungsamt (LVwA) Berlin entwickelt sich immer stärker zu einer digitalen Dienststelle. Nach Einführung der beliebten und häufig genutzten Beihilfe-App gibt es seit Kurzem den Beihilfe-KOMPASS. Der Kompass bietet komprimiert Wissen in Textform an sowie erläuternd in unterschiedlichen, kurzen Videos zu verschiedenen Themen, beispielsweise: Die „Pauschale Beihilfe“, „Beamtinnen und Beamte in Elternzeit“ oder „Eintritt in den Ruhestand“. Diese Innovation ist ein Schritt in die richtige Richtung. Schön wäre es, wenn auch die telefonische Erreichbarkeit weiter optimiert werden würde.

Mehr Informationen zum Beihilfe-KOMPASS gibt es direkt beim LVwA oder unter nachstehendem Link:
Link zum LVwA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen von euch ist bereits aufgefallen, dass an der VAk keine Seminare mehr für Beschäftigtenvertretungen angeboten werden. Das ist eine bedauerliche Situation, die dem engen Haushalt der VAk geschuldet ist.
Nach einem konstruktiven Austausch konnten wir aber nunmehr vereinbaren, dass der HPR zu ausgewählten Inhalten Inhouse-Schulungen durchführen kann.

Wir werden zunächst Seminare zu den Themen
  • IT-Beteiligung (auch in Zusammenhang mit KI)
  • Gesundheitsschutz (in Verbindung mit der neuen RDV BEM) und
  • TV-L in der praktischen Anwendung (u.a. Eingruppierung, Stufenzuordnung)

planen und anbieten. Ihr erhaltet dazu rechtzeitig Informationen von uns.
Ob ggf. noch weitere Inhalte oder Themen angeboten werden können, werden wir mit der VAk klären.

Ansonsten geben wir den Hinweis, Angebote von Gewerkschaften oder anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen. Unser Angebot stellt nur eine Ergänzung der Gewerkschaftsseminare dar. Sollte über die erhöhten Kosten von Gewerkschaftsschulungen gestritten werden müssen, beraten wir euch über eure rechtlichen Möglichkeiten gern.

  • Daniela Ortmann
    Vorsitzende des Hauptpersonalrats

    Susanne Stecher
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Stephan Krimmling
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Enrico Strencioch
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Robert Odarjuk
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Daniela Wittig
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Corinna Wießner
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Jochen Hoffert
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Nurda Tazegül
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Christina Neubauer
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Michael Laube
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Tim Paul
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Markus Hellwig
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Jasmina Brück
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

HPR-Aktuell vom 02.02.2026 als Download

  • HPR-Aktuell: Neues zum Jahresauftakt!

    PDF-Dokument (134.4 kB) - Stand: 02.02.2026