aus dem Wörterbuch: Definition von Oxford Languages
Verantwortung, die, (Substantiv, feminin)
1a. (mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene) Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige getan wird und möglichst kein Schaden entsteht
1b. Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen (und sich zu verantworten)
Als landesweite Beschäftigtenvertretung nehmen wir zunehmend Unruhe in der Verwaltung wahr – und das nicht nur bei den Beschäftigtenvertretungen. Immer weitere und weitergehende „Einspar“-Volumina regnen auf die Häuser bzw. Ressorts nieder und sollen irgendwie umgesetzt werden. Sogar erste Gerüchte von Umwandlungen bisheriger Dienststellen(teile) in Anstalten oder GmbHen machen die Runde. Gleichzeitig gestaltet sich der Prozess der Aufgabensichtung und -kritik umständlich und sperrig. Niemandem ist klar, wer hier eigentlich konkret welche Entscheidungen trifft und vor allem nach welchen Kriterien. Es stellt sich im laufenden „Einspar“-Prozess* die Verantwortungsfrage.
Wenn es öffentlichkeitswirksam zu Streichungen in einem Bereich kommt, erfolgt immer ein medialer Aufschrei und die Maßnahme wird modifiziert, in Teilen oder ganz zurückgenommen oder von anderen Ressorts übernommen. Dies passiert insbesondere dann, wenn der Senat sich offensichtlich nicht über eine gemeinsame Priorisierung, eine gemeinsame, einheitliche Vorgehensweise verständigen konnte. Zeit also, hier mal an den Amtseid für den Regierenden Bürgermeister und die Senatsmitglieder zu erinnern:
„Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.“
Es gehört zum Amt des Regierenden Bürgermeisters oder des Senatsmitglieds, die Verantwortung für die im Amt zu treffenden Entscheidungen zu übernehmen und dafür einzustehen. Es ist nicht richtig, den Blick auf die eigenen Ressortgrenzen zu verengen und dann noch die Umsetzung der Streichung von Mitteln den Verwaltungen zu überlassen. Wenn einzelne Bereiche von Einsparungen ausgenommen werden sollen, trägt die Verantwortung dafür der gesamte Senat. Wird in einem Bereich besonders gestrichen, trägt die Verantwortung hierfür nicht das einzelne Senatsmitglied, sondern der gesamte Senat. Angesichts der Haushaltskrise sind zudem parteiideologische Überlegungen und die Bildung von Schattenkabinetten oder –gremien hochproblematisch, zumal, wenn über diese Diskussionen der Blick auf den notwendigen Gesetzesvollzug und die Rechtstaatlichkeit des staatlichen Handelns aus dem Blick gerät.
Es kann zudem nicht angehen, dass nach wie vor die Gewinnung von zusätzlichen Einnahmen nicht konsequent angegangen wird. Der Senat muss sich nicht nur vor den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch vor seinen Beschäftigten rechtfertigen, warum er die Streichung von Leistungen und Stellen über die Gewinnung von zusätzlichen Einnahmen stellt. Wo bleibt die geänderte Gebührenordnung, wo die neue Preisgestaltung für den Anwohnerparkausweis? Warum wird der Gewerbesteuerhebesatz nicht auf das Niveau von Hamburg oder München gehoben? Warum erfolgt keine Berliner Initiative, Steuerschlupflöcher bei der Grunderwerbsteuer zu schließen? Wo ist die Bundesratsinitiative zur Vermögensteuer?
Wo ist die gemeinsame Haltung des Senats erkennbar, wenn es um die Priorisierung, die Sichtung, das Controlling und die Finanzierung von Leistungen an die Träger in Berlin geht? Aufgaben des Staates wurden vor Jahren ausgegliedert. Deren Finanzierung müsste doch dann gesichert sein, denn wer im öffentlichen Dienst soll sie denn noch übernehmen? Soll nun Digitalisierung wirklich zu mehr Effizienz im Verwaltungshandeln führen?